320.000 Betroffene

Keine Änderung des Ablaufdatums der Impfzertifikate

++ THEMENBILD ++ Illustration zum Thema "Corona / Grüner Pass / Impfnachweis / Impfzertifikat / App". Das Gesundheitsministerium stellt in Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum eine App für den Grünen Pass zur Verfügung. Die digitale Anwendung soll eine sichere Offline-Speicherung der EU-konformen Zertifikate inklusive QR-Code sowie einen einfachen Vorweis selbiger bei Zutritten und Reisen innerhalb der Europäischen Union ermöglichen.
Veröffentlicht: 29. Jänner 2022 14:38 Uhr
Mit 1. Februar wird die Gültigkeit der Corona-Schutzimpfung nach dem zweiten Stich von neun auf sechs Monate verkürzt. Davon betroffen sind aus heutiger Sicht noch rund 320.000 Personen, die noch keinen Booster erhalten haben und ab kommendem Dienstag somit über keinen gültigen 2-G-Nachweis mehr verfügen.

Der Stichtag wird nicht verschoben und auch keine Übergangsfrist eingeführt. Das wurde bei einer Regierungspressekonferenz am Samstag bekannt.

"Laufend" Erinnerungsschreiben für dritte Impfung

Erstmals kommuniziert wurde das Ablaufen im November 2021. Das Ministerium wies darauf hin, dass betroffene Personen unter anderem in der Grüner-Pass-App mittels Push-Meldungen über die Änderung informiert worden seien - wer Push-Notifications deaktiviert hat, hat diese Nachricht jedoch nicht bekommen. Das Ministerium betonte, dass "laufend" Erinnerungsschreiben für die dritte Impfung ausgesendet werden, auch darin wird auf die Verkürzung hingewiesen. Anfang Februar - also nach der Verkürzung und nach Inkrafttreten der Impfpflicht - soll es auch Postwurfsendungen an alle Haushalte zur Impfpflicht geben, in der die Verkürzung von neun auf sechs Monate kommuniziert wird.

(Quelle: apa)

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