Details noch unklar

Lockdown für Ungeimpfte vor Beschluss

Veröffentlicht: 13. November 2021 13:34 Uhr
Der Hauptausschuss des Nationalrats wird den von der Regierung angekündigten Lockdown für Ungeimpfte voraussichtlich Sonntagabend beschließen. Formal fixiert wird der Termin bei einer Sitzung der Nationalratspräsidiale am Samstag.

Dies deshalb, weil die FPÖ die im Parlament übliche einstimmige Terminfindung verweigert.

Lockdown für Ungeimpfte: Details unklar

Die Details des Lockdowns für Ungeimpfte sind noch unklar. Die Regierung hatte am Freitag zunächst für Verwirrung gesorgt, weil Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) den Lockdown österreichweit ankündigte, während Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ihn zuerst nur für die Corona-Hotspots Oberösterreich und Salzburg bestätigte. Danach betonte sein Büro allerdings, dass mit den Landeshauptleuten am Sonntag sehr wohl über österreichweite Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte gesprochen werden soll.

Bund-Länder-Runde zu Lockdown für Ungeimpfte

Die angekündigte Krisensitzung der Regierung mit den Landeshauptleuten über den "Lockdown für Ungeimpfte" findet am Sonntagvormittag statt. Die Regierung wird unter anderem von Kanzler Alexander …

Nationalratsabgeordnete müssen zustimmen

Nötig ist dafür jedenfalls eine Zustimmung der Abgeordneten im Hauptausschuss des Nationalrats. Dieser wird voraussichtlich um 18 Uhr im Plenarsaal zusammentreten. Weil die FPÖ die im Parlament eigentlich übliche einstimmige Terminfindung verweigert hat, will Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) den Termin in einer Präsidialsitzung am Samstagabend (18 Uhr) besprechen. Formal könnte Sobotka den Hauptausschuss auch im Alleingang einberufen, was FP-Chef Herbert Kickl in einer Aussendung als "autoritär" bezeichnete.

Corona-Maßnahmen: Folgen unklar

Welche praktischen Folgen ein Lockdown für Ungeimpfte über die bestehende 2-G-Regel hinaus noch haben wird, bleibt abzuwarten. Schon jetzt sind in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens nur Geimpfte oder Genesene zugelassen. Der "Lockdown" könnte darüber hinaus auch nicht lebensnotwendige Einkäufe untersagen.

(Quelle: apa)

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