Ein ehemaliger FPÖ-Nationalratsabgeordneter ist am Montag im Wiener Straflandesgericht wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie Missbrauch der Amtsgewalt zu 12 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Im gleichen Verfahren wurden dagegen er sowie der Ex-Chefinspektor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, von weiteren Vorwürfen freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Den Schuldspruch für den Ex-Mandatar setzte es, weil er als Mitglied des BVT-Untersuchungsausschusses eine ehemalige Mitarbeiterin des damaligen Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) beauftragt habe, ihm Berichte mit Informationen zu Teilnehmenden an zwei Treffen europäischer Nachrichtendienste zu liefern. Außerdem wurde bei einer Hausdurchsuchung ein Schlagring sichergestellt. Auch die Mitarbeiterin Kickls fasste eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauchs aus.
Umfangreiche Ermittlungen gegen Egisto Ott
Der Prozess gegen Ott und den ehemaligen Nationalratsabgeordneten bildete quasi nur eine Art Nebenstrang zu anderen Vorwürfen gegen den Ex-BVT-Beamten. Gegen Ott wird seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt. Am 29. März 2024 wurde er deshalb fest- und bis zum 26. Juni desselben Jahres in U-Haft genommen. Ausschlaggebend für diese Inhaftierung waren Informationen, Ott habe Diensthandys von drei früheren Kabinettsmitarbeitern des seinerzeitigen Innenministers Wolfgang Sobotka (ÖVP) und einen Signa-Laptop mit geheimen Information eines EU-Staates dem russischen Inlandsgeheimdienst FSB übergeben.
Diese Vorwürfe bestreitet Ott in aller Entschiedenheit. Bezüglich der Spionage-Vorwürfe sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen.
(Quelle: apa)