Maßnahme gegen Omikron

Maskenpflicht im Freien tritt in Kraft

Veröffentlicht: 11. Jänner 2022 07:31 Uhr
Die Maskenpflicht im Freien tritt mit dem heutigen Dienstag in Kraft. An öffentlichen Orten muss eine FFP2-Maske getragen werden, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann.

Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.

Das sind die neuen Maßnahmen gegen Omikron

Die neuen Maßnahmen wegen der sich nun in Österreich aufbauenden Corona-Welle wurden heute von der Bundesregierung präsentiert. Dabei gibt es drei große Kernpunkte: Verschärfte Kontrollen, …

2-G-Kontrollen im Handel in Österreich

Ab Dienstag muss der Handel zudem in ganz Österreich die Einhaltung der 2-G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben.

Salzburg startet 2-G-Kontrollen im Handel

Mit dem heutigen Montag muss im Bundesland Salzburg im Handel ein 2-G-Nachweis erbracht werden. Diesen müssen Unternehmen bei ihren Kundinnen und Kunden kontrollieren – das Einkaufszentrum Europark …

In Salzburg muss bereits seit 3. Jänner im Handel ein 2-G-Nachweis erbracht werden.

Nachweis an der Kassa

Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2-G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2-G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.

Polizei setzt bei FFP2-Pflicht im Freien auf Dialog

Bei den ab 11. Jänner geplanten Corona-Maßnahmen der FFP2-Maskenpflicht im Freien und 2-G-Kontrollen im Handel sieht sich die Polizei als "Partner der Bevölkerung". Anzeigen würden erst folgen, wenn …

Zusätzliches Personal für die Kontrollen können sich nicht alle Händler leisten, insbesondere kleine. In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Kundinnen und Kunden können sich im Eingangsbereich auf 2-G kontrollieren lassen und bekommen einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2-G kontrolliert worden ist.

Handel: "Sind nicht die Polizei"

Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar.

Händler, die den 2-G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro, hieß es am Dienstag in einem Morgenjournal-Beitrag des ORF-Radio.

(Quelle: salzburg24)

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