Ausgenommen sind Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. enge Bezugspersonen sowie Situationen, in denen der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird - etwa wenn man am Gehsteig aneinander vorbeigeht.
2-G-Kontrollen im Handel in Österreich
Ab Dienstag muss der Handel zudem in ganz Österreich die Einhaltung der 2-G-Regel in den Geschäften kontrollieren. Einzelhändler sind verpflichtet, von Kundinnen und Kunden einen Nachweis der Impfung oder Genesung zu verlangen - spätestens an der Kassa. Die Regel gilt auch in Dienstleistungsbetrieben.
In Salzburg muss bereits seit 3. Jänner im Handel ein 2-G-Nachweis erbracht werden.
Nachweis an der Kassa
Laut der vom Hauptausschuss genehmigten Verordnung muss der 2-G-Nachweis im Handel spätestens beim Bezahlen der Ware kontrolliert werden. Schon seit der vierten Corona-Welle dürfen nur mehr Geimpfte oder Genesene (2-G) im Non-Food-Handel einkaufen. Für Ungeimpfte gilt nach wie vor ein Lockdown, sie dürfen sich nur Produkte des täglichen Bedarfs in Supermärkten oder Drogerieketten besorgen.
Zusätzliches Personal für die Kontrollen können sich nicht alle Händler leisten, insbesondere kleine. In vielen Einkaufszentren hat man sich für eine Stempel-Lösung entschieden. Kundinnen und Kunden können sich im Eingangsbereich auf 2-G kontrollieren lassen und bekommen einen Stempel mit Datum. Damit wissen alle Händler im Center, dass dieser Kunde bereits auf 2-G kontrolliert worden ist.
Handel: "Sind nicht die Polizei"
Der Handel fühlt sich aber nicht dafür zuständig, gefälschte Impfpässe oder Genesungsbescheide aufzudecken. "Wir werden uns bestmöglich bemühen, aber wir sind nicht die Polizei", stellte WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik bereits mehrfach klar.
Händler, die den 2-G-Nachweis nicht kontrollieren, riskieren laut Gesundheitsministerium Strafen von bis zu 3.600 Euro, hieß es am Dienstag in einem Morgenjournal-Beitrag des ORF-Radio.
(Quelle: salzburg24)