Neue Maßnahmen ab 11. Jänner

Polizei setzt bei FFP2-Pflicht im Freien auf Dialog

Ungeimpfte dürfen seit Inkrafttreten des vierten Lockdowns, am Montag, 15. November 2021, nur noch aus ganz bestimmten Gründen ihre Wohnung verlassen. Zur Arbeit dürfen sie aber weiterhin gehen, dort gilt jedoch die 3G-Regel ohne Ausnahme. Im Bild: Polizeikontrollen am Christkindlmarkt in Innsbruck in Tirol.
Veröffentlicht: 07. Jänner 2022 13:58 Uhr
Bei den ab 11. Jänner geplanten Corona-Maßnahmen der FFP2-Maskenpflicht im Freien und 2-G-Kontrollen im Handel sieht sich die Polizei als "Partner der Bevölkerung". Anzeigen würden erst folgen, wenn der Dialog scheitert. Den Betrieben stehe die Polizei bei Problemen zur Seite.

"Die Polizei wird lösungsorientiert und präventionsorientiert die neuen Maßnahmen gemeinsam mit der betroffenen Bevölkerung vollziehen", hieß es am Freitag auf APA-Anfrage aus dem Innenministerium (BMI).

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Die neuen Maßnahmen wegen der sich nun in Österreich aufbauenden Corona-Welle wurden heute von der Bundesregierung präsentiert. Dabei gibt es drei große Kernpunkte: Verschärfte Kontrollen, …

"Die angekündigte situative Maskenpflicht im öffentlichen Raum ist eine neue Bestimmung, was für uns bedeutet, dass hier besonderes Augenmerk auf Dialog, Sensibilität und Prävention gelegt werden wird", betonte ein BMI-Sprecher. Diese Maskenpflicht kenne man teilweise aus anderen europäischen Ländern. Diese werde hauptsächlich in Bereichen notwendig werden, "wo mit einer problemlosen und umfassenden Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen gerechnet werden kann", verwies man im Innenministerium beispielsweise auf Einkaufszentren und touristische Hot-Spots.

FFP2-Pflicht bei Unterschreiten von Mindestabstand

Gelten soll die FFP2-Maskenpflicht im Freien laut Ankündigung von Regierung und der Gecko-Komission vom Donnerstag bei Unterschreitung eines Zwei-Meter-Abstands zwischen Personen. Nächste Woche startet auch eine "Aktion scharf" bei 2-G-Kontrollen. Ab 11. Jänner gilt an Interaktionspunkten, etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen, eine Kontrollpflicht der Kunden durch Geschäftsmitarbeiter. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen sind ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote möglich. Ab dann ist auch eine Erhöhung der Strafen vorgesehen.

Enge Kooperation mit Handel und Gastro

Der Vollzug der Maßnahmen werde "in jedem Fall auch in enger Kooperation mit den Handels- und Gastronomiebetrieben stattfinden, wo die Polizei die Betriebe unterstützen wird", wurde aus dem Büro von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betont. Die polizeilichen Konzepte zu den neuen Maßnahmen würden derzeit vorbereitet. Basis dafür sei die noch abzuwartende Verordnung des Gesundheitsministeriums.

1,5 Mio. Kontrollen seit Mitte November

Kontrollen seien für die Polizei jedenfalls kein Novum. Allein seit dem Beginn des Lockdowns für Ungeimpfte am 16. November gab es mehr als 1,5 Millionen Überprüfungen, das seien rund 30.000 pro Tag gewesen. Dabei wurden seither mehr als 20.000 Anzeigen erstattet, berichtete das BMI.

(Quelle: apa)

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