Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus hat die Regierung am Montag die Maßnahmen verschärft. So wird das Tragen von Masken in Supermärkten Pflicht. Geschäfte, deren Kundenbereich kleiner als 400 Quadratmeter ist, sind davon allerdings ausgenommen, geht aus dem Erlass hervor. Dort gelten weiter nur die bisherigen Hygienevorschriften in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, etwa das Einhalten des Ein-Meter-Abstands.
Der Erlass des Ministeriums enthält neben den Vorgaben zu "Schutzvorrichtungen", die eine "mechanische Barriere gegen eine Tröpfcheninfektionen" darstellen, auch die weiteren am Montag angekündigten Vorgaben. Außerdem müssen die Kunden per Aushang/Piktogramm darauf hingewiesen werden, "dass bei Vorhandensein von (nicht näher definierten, Anm.) Symptomen die Geschäftsräumlichkeiten nicht betreten werden dürfen".
Handschuhe für Mitarbeiter
Die Mitarbeiter müssen damit Masken und Handschuhe tragen. Den Kunden sind die Mund-Nase-Masken "ab Verfügbarkeit" und "kostenfrei" zur Verfügung zu stellen. Die Kunden dürfen dann nur noch in den Verkaufsraum, "wenn sie mechanische Schutzvorrichtungen tragen".
Haltegriffe der Einkaufswägen sind nach jedem Kundengebrauch zu desinfizieren. Flächen und etwa Griffe von Gefriertruhen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Der Plexiglasschutz bei den Kassen wird ebenfalls Pflicht. Bei den Kassen müssen Ein-Meter-Markierungen angebracht werden.
Höchstzahl an Kunden in Supermärkten
Generell gilt: "Die Gestaltung der Verkaufsflächen soll derart vorgenommen werden, dass der Sicherheitsabstand eingehalten werden kann." Und: "Die Verwendung von Einkaufswägen zur Sicherstellung des Abstandes soll vorgesehen werden." Den Kunden soll das kontaktlose Zahlen empfohlen werden.
Die Supermärkte müssen zudem eine Höchstzahl von Kunden festlegen, die gleichzeitig hereindürfen, um den vorgeschriebenen Ein-Meter-Sicherheitsabstand sicherzustellen. "Bei Erreichen dieser Anzahl dürfen zusätzliche Kunden den Supermarkt nur betreten, wenn ihn zuvor welche verlassen haben ("one-in-one-out")", heißt es im Erlass.
(Quelle: apa)