Prozess endet mit Urteil

Missbrauch: 13 Jahre Haft für Arzt aus OÖ

Dem Angeklagten wird vorgeworfen 109 Buben sexuell missbraucht zu haben.
Veröffentlicht: 17. Juni 2020 08:20 Uhr
Im Landesgericht Wels ist am Mittwoch ein Arzt aus dem Salzkammergut zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 56-Jährige vom Schöffensenat in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll 109 Buben sexuell missbraucht haben. Der Prozess verlief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Privatbeteiligten wurden vom Gericht Summen in fünfstelliger Euro-Höhe zugesprochen. Der Angeklagte bekannte sich "zu einem Großteil" schuldig. Die Staatsanwaltschaft legte dem Mediziner, der sich selbst mittlerweile von der Ärzteliste streichen ließ, den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. Weitere Anklagepunkte betrafen Vorwürfe, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. Drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen - in Form von Anpassungsstörungen - davongetragen.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mediziner den teils schweren sexuellen Missbrauch von insgesamt 109 Buben zur Last. 40 der mutmaßlichen Opfer waren laut Anklageschrift noch nicht einmal 14 Jahre alt. In fünf Fällen geht die Anklage von schwerem sexuellen Missbrauch aus, drei Buben haben laut Gutachten wesentliche gesundheitliche Folgen - in Form von Anpassungsstörungen - davongetragen. Weitere Anklagepunkte betreffen Vorwürfe, er habe Personen zum Dreh von Kinderpornos angestiftet und Jugendliche mit Cannabis versorgt.

Angeklagter Arzt bekennt sich schuldig

Der Angeklagte selbst bekannte sich "zu einem Großteil" schuldig, behauptet - im Gegensatz zu einem von der Justiz eingeholten Gutachten - aber, dass seine Methoden medizinisch indiziert gewesen seien. Die schweren Fälle sowie die Vorwürfe bezüglich Porno-Drehs und Drogen bestreitet er allerdings. Laut einem Sachverständigen bestehe die Gefahr, dass er erneut Taten begehe. Daher steht auch eine Einweisung in eine Anstalt im Raum.

(Quelle: apa)

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