Kommt es zur Premiere?

Misstrauensantrag noch nie erfolgreich

Veröffentlicht: 21. Mai 2019 15:45 Uhr
Der Misstrauensantrag ist für den Nationalrat das schärfste Mittel der Kontrolle. Nach einem Misstrauensvotum muss der Bundespräsident das betreffende Regierungsmitglied (bzw. die gesamte Regierung) des Amts entheben, ohne dass dafür eine besondere Begründung nötig wäre. Nötig ist allerdings die Mehrheit in der Abstimmung. Und so kam es - obwohl es seit 1945 schon 185 Mal versucht wurde - noch nie dazu.

Bisher hatten alle Regierungen die Nationalratsmehrheit hinter sich. Auch wenn Koalitionen zerbrachen und Neuwahlen ausgerufen wurden, hielten sich die Abgeordneten der Regierungsfraktionen bis zur Neuwahl daran, nicht gegen noch im Amt befindliche Kanzler oder Minister zu stimmen. Und umstrittene Regierungsmitglieder, denen der Vertrauensentzug drohte, traten immer zurück, ehe es dazu kam.

Van der Bellen müsste Kurz entheben

Der in der Sondersitzung kommenden Montag bevorstehende 186. Misstrauensantrag der Zweiten Republik könnte eine Mehrheit finden. Stimmen entweder der bisherige Regierungspartner FPÖ oder die SPÖ zu, müsste Bundespräsident Alexander Van der Bellen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) seines Amts entheben.

Für den Vertrauensentzug reicht die einfache Mehrheit im Nationalrat - allerdings mit dem verschärften Erfordernis, dass die Hälfte der Abgeordneten bei der Abstimmung im Plenarsaal anwesend sein muss. Und es gibt noch eine Besonderheit: Auf schriftliches Verlangen eines Fünftels der Abgeordneten muss die Abstimmung über einen Misstrauensantrag auf den zweitnächsten Werktag vertagt werden. Damit soll laut Parlamentshomepage verhindert werden, dass z.B. in Zeiten einer Grippewelle Regierungsmitglieder durch "Zufallsmehrheiten" zu Fall gebracht werden.

Bislang 185 Misstrauensanträge in der Zweiten Republik

Besonders begründet werden muss ein Misstrauensantrag - anders als z.B. eine Ministeranklage - nicht. Es muss also z.B. keine rechtliche Verfehlung eines Regierungsmitglieds vorliegen. Gerichtet sein kann der Antrag entweder gegen ein einzelnes Regierungsmitglieder oder gegen die gesamte Regierung.

In der Zweiten Republik gab es bisher insgesamt 185 Misstrauensanträge. In der aktuellen Legislaturperiode XXVI. Legislaturperiode lehnte die - bisherige - türkis-blaue Mehrheit sieben solcher Ansinnen ab. Einmal versuchte die SPÖ, die Amtsenthebung des - mittlerweile zurückgetretenen - Vizekanzlers Heinz-Christian Strache (FPÖ) zu erreichen. Und sechs Mal versuchten SPÖ, NEOS und Liste Jetzt (teilweise auch gemeinsam) Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) das Misstrauen auszusprechen.

Schüssel überstand Misstrauensantrag

Wobei der Opposition in der Regel auch klar ist, dass ihr Antrag nicht durchkommen wird - aber er wird als starkes Zeichen des Protests genutzt, und zwar besonders seit den 70er-Jahren. In kaum einer der letzten Legislaturperioden gab es weniger als zehn Misstrauensanträge. Auffällig ist die XXIV. Gesetzgebungsperiode von 2008 bis 2013. In dieser überstand die rot-schwarze Koalition 41 Misstrauensanträge von FPÖ, BZÖ und Grünen. Drei richteten sich gegen die ganze Regierung, fünf gegen Kanzler Werner Faymann (SPÖ).

Auch während der ersten schwarz-blauen Zusammenarbeit bekundeten rote und grüne Oppositionspolitiker der Regierung häufig - ohne freilich die Mehrheit zu finden - ihr Misstrauen. Von 1999 bis 2002 blockte die ÖVP-FPÖ-Mehrheit 13 Anträge ab - und in der XXII. Periode von 2002 bis 2006 waren es 18. Jeweils einer betraf Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und jeweils einer die gesamte Regierung - und einige davon brachte Alexander Van der Bellen als damaliger Chef der Grünen ein.

(APA)

(Quelle: apa)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken