Nach Obduktion

Mordverdacht nach Kinder-Tötung in Tulln: 36-Jährige vorläufig untergebracht

ZU APA0193 VOM 24.7.2023 - Eine Mutter soll am Montag, 24. Juli 2023, in Absdorf (Bezirk Tulln) ihre beiden Kinder getötet haben. Anschließend soll die 36-Jährige in Suizidabsicht mit dem Auto gegen einen Baum gefahren sein. Im Bild: Polizei in der Nähe des mutmaßlichen Tatorts.
Veröffentlicht: 25. Juli 2023 17:47 Uhr
Nachdem eine Mutter in Tulln ihre beiden Kinder umgebracht haben soll, kommt die 36-Jährige in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Nach der Tötung zweier Kinder in Absdorf (Bezirk Tulln) hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten einen Antrag auf vorläufige Unterbringung der 36-jährigen Mutter in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gestellt. Wie Astrid Wagner, die Verteidigerin der Frau, am Dienstagnachmittag der APA mitteilte, wurde diesem Antrag vom Landesgericht St. Pölten Folge geleistet: "Die vorläufige Unterbringung wurde angeordnet. Sie kommt jetzt in ein forensisch-therapeutisches Zentrum."

"Die Tat ist nicht nachvollziehbar", meinte Wagner, die von einer "akuten psychischen Erkrankung" ausgeht: "Es gibt eine psychiatrische Vorgeschichte." Die 36-Jährige sei schon seit längerem behandelt worden. Ob sie zurechnungsfähig und damit schuldfähig sei, müsse ein psychiatrisches Gutachten klären, sagte Wagner.

Motiv noch unklar

Dass ein solches eingeholt werden dürfte, hatte zuvor schon der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Leopold Bien, avisiert. Ein entsprechendes Gutachten "wird, denke ich, im Rahmen der Ermittlungen einzuholen sein", blickte Bien voraus. Keine Ausführungen gab es seitens der Anklagebehörde zum möglichen Motiv der 36-Jährigen. Diese hatte die Tötung der Mädchen noch am Montag gestanden. Als Auslöser gilt nach Polizeiangaben eine psychische Ausnahmesituation.

Eine vorläufige Unterbringung kommt in einem solchen Fall laut Strafprozessordnung dann in Betracht, wenn "hinreichende Gründe" für die Annahme vorliegen, dass die Voraussetzungen einer generellen Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum nach Paragraf 21 Strafgesetzbuch (StGB) gegeben sind. Eine Verhängung der Untersuchungshaft ist dann rechtlich nicht zulässig.

Tod durch Untertauchen im Wasser 

Zu den von der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktionen lagen nach Angaben des Behördensprechers noch keine Resultate vor. Getötet wurden die Kinder im Alter von sieben Monaten und sieben Jahren ersten Ermittlungsergebnissen zufolge durch Untertauchen im Wasser. Im Raum steht der Verdacht des Mordes. Die Betroffene soll nach der Tat am Montag in Suizidabsicht mit dem Auto gegen einen Baum gefahren sein, wobei sie verletzt wurde. Die österreichische Staatsbürgerin wurde deshalb ins Spital gebracht, aber auch festgenommen.

(S E R V I C E - Sie sind in einer verzweifelten Lebenssituation und brauchen Hilfe? Sprechen Sie mit anderen Menschen darüber. Hilfsangebote für Personen mit Suizidgedanken und deren Angehörige bietet das Suizidpräventionsportal des Gesundheitsministeriums. Unter

finden sich Kontaktdaten von Hilfseinrichtungen in Österreich.)

(Quelle: apa)

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