Kokain-Rückfall

Teichtmeister droht Aufenthalt in forensisch-therapeutischem Zentrum

Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister, der im September 2023 in Wien wegen Besitzes und Herstellung von zehntausenden Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt wurde, ist festgenommen worden, weil er gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben soll. (ARCHIVBILD)
Veröffentlicht: 10. Oktober 2025 17:13 Uhr
Nach seinem Kokainrückfall beim Münchner Oktoberfest droht dem früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister nun ein längerer Aufenthalt in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Der Widerruf seiner auf Bewährung ausgesetzten zweijährigen Haftstrafe bleibt ihm vorerst erspart.

Dem am 27. September am Münchner Oktoberfest beim Kokainkonsum erwischten früheren Burgschauspieler Florian Teichtmeister droht ein längerer zwangsweiser Aufenthalt in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Den Widerruf der bedingt nachgesehenen zweijährigen Freiheitsstrafe, zu der ihn im September 2023 das Wiener Landesgericht wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen verurteilt hatte, muss er aber nicht fürchten.

Das Wiener Landesgericht hatte am 1. Oktober eine Festnahmeanordnung erlassen, nachdem man von der Münchner Polizei erfahren hatte, dass Teichtmeister beim Konsum von Kokain beobachtet worden war und zum Eigenkonsum weitere 0,88 Gramm eingesteckt hatte. Inzwischen befindet sich der Schauspieler in der forensisch-psychiatrischen Abteilung einer Justizanstalt. Wie lange er dort angehalten wird, hängt von der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen ab, der klären muss, ob es sich um einen einmaligen Rückfall in die Drogensucht gehandelt hat oder eine sogenannte Krisenintervention nötig ist, um den 45-Jährigen mit einer entsprechenden Behandlung nachhaltig von seiner Suchtmittelergebenheit abzubringen.

Justiz dachte noch über Lockerung der Auflagen nach

Diese hatte bei Teichtmeisters Prozess insofern eine Rolle gespielt, als sie den gerichtlichen Feststellungen zufolge mitauslösend für die gesetzten Tathandlungen war. Ihm wurde daher vom Gericht für die Dauer einer fünfjährigen Probezeit der Konsum jeglicher Suchtmittel untersagt, was er seither regelmäßig mit Urintests nachweisen musste. Da sich Teichtmeister an diese und weitere Auflagen hielt, wurde im vergangenen April seitens der Justiz eine Lockerung der Vorgaben angedacht.

Das ist - jedenfalls was das Thema Kokain anlangt - nun vorerst vom Tisch. Bis Ende Oktober hat der psychiatrische Sachverständige Zeit, um zu klären, was Teichtmeisters Problemstellungen waren und wie es zu dem Weisungsbruch - dem Kokain-Konsum - gekommen ist. Sollte er zum Schluss kommen, dass es ein "einmaliger Ausrutscher" war, wovon Teichtmeisters Verteidiger Rudolf Mayer ausgeht, wäre allenfalls mit einer Nachschärfung der Auflagen - etwa strengere Kontrollen in engeren zeitlichen Abständen - zu rechnen. Falls der neuerliche Griff zu Kokain Folge gröberer persönlicher Probleme ist, könnte Teichtmeisters vorläufige Anhaltung im forensisch-therapeutischen Zentrum um maximal weitere drei Monate verlängert werden.

Der Ex-Schauspieler war in seinem Prozess neben der zweijährigen Bewährungsstrafe infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung zusätzlich zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt worden. Die Maßnahme wurde ihm ebenfalls bedingt nachgesehen, aber mit etlichen Auflagen verknüpft. Vor allem wurde Teichtmeister per Weisung zu absoluter Drogenabstinenz verpflichtet.

(Quelle: apa)

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