"rot-weiß-roter Kraftakt"

Neue Corona-Maßnahmen im Überblick

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Montag, 19. Oktober 2020, im Rahmen einer Pressekonferenz nach einer Videokonferenz der Bundesregierung mit den Landeshauptleuten im Bundeskanzleramt in Wien. 
Veröffentlicht: 19. Oktober 2020 07:09 Uhr
Die Bundesregierung hat heute Vormittag neue Verschärfungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verkündet: Ab Freitag dürfen sich bei allen Veranstaltungen und Privat-Treffen ohne Sitzplatz-Zuweisung nur mehr maximal sechs Erwachsene indoor treffen, im Freien nur mehr zwölf (plus minderjährige Kinder). Auch in der Gastronomie gilt diese Regel. Behördlich genehmigte Events werden auf 1.000 indoor und 1.500 outdoor reduziert.

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) appellierte bei der gemeinsamen Pressekonferenz der Regierungsspitze erneut eindringlich an die Bevölkerung, alle Regeln einzuhalten. "Die nächsten Monate werden ein rot-weiß-roter Kraftakt werden", sagte er. "Es werden herausfordernde Monate, aber je besser wir zusammenhalten, je besser jeder Einzelne mitmacht, desto besser werden wir durch diese Phase kommen."

Kurz: Zweiter Lockdown verhindern

Auch verwies er auf die derzeitigen Zuwachsraten bei den Infektionen: In Österreich sehe man derzeit eine Verdoppelung bei den positiv Getesteten circa alle drei Wochen. "Wenn dieser Trend nicht abreißt, bedeutet das 6.000 Neuinfizierte pro Tag im Dezember. Wir müssen jetzt alles tun, um gegenzusteuern und einen zweiten Lockdown zu verhindern."

Verschärfte Regeln ab Freitag

Wie bisher vorgeschrieben gelten die Grundregeln des Abstandhaltens, die Hygienevorschriften und das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes. Neu dazu kommt, dass bei Veranstaltungen und privaten Zusammenkünften in geschlossenen Räumen nur mehr maximal sechs Personen zugelassen sind, sofern es keine zugewiesenen Sitzplätze gibt.

 

Auch im Freien gilt hier eine neue Grenze, nämlich zwölf Personen. Letzteres greift etwa auch bei Treffen im Park oder am Spielplatz, ebenso bei sonstigen Freizeitaktivitäten; Kurz nannte als Beispiele etwa Zusammenkünfte beim Yoga-Kurs, in der Tanzschule, auf Geburtstagsfeiern, bei Hochzeitsfeiern (ausgenommen die kirchliche Trauung in der Kirche, Anm.) oder in Vereinslokalitäten.

Ausnahmen für Begräbnisse

Nicht betroffen sind Begräbnisse, hier bleibt die Grenze von 500 Personen (abgesehen von regionalen Beschränkungen). Auch der Vereinssport kann weiter stattfinden, sofern ein Präventionskonzept vorliegt. Nicht angemeldetes Fußballspielen mit mehr als zwölf Personen etwa auf der Wiese ist hingegen nicht gestattet.

Weniger Zuschauer bei Events

Neu ist, dass alle Veranstaltungen über den genannten Grenzen (sechs bzw. zwölf Personen) künftig anzeigepflichtig bei der Gesundheitsbehörde sind. Die Bewilligungspflicht für Veranstaltungen gilt weiterhin ab 250 Personen. Und: Für alle Veranstaltungen – indoor wie outdoor – gilt ab Freitag Maskenpflicht. Außerdem dürfen keine Speisen oder Getränke ausgeschenkt werden. Die Maximalzahl bei behördlich genehmigten Veranstaltungen beträgt künftig 1.000 indoor (bisher 1.500) und 1.500 outdoor (bisher 3.000).

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Betroffen davon sind unter anderem die Fußball-Bundesliga oder die Staatsoper, sagte Bundeskanzler Kurz. Von Vereinen der österreichischen Fußball-Bundesliga war zu hören, dass es bezüglich der Maßnahmen keinerlei Vorwarnung gab. Die Fußballvertreter hätten ebenso wie Angehörige von Medien zehn Minuten vor Beginn der Pressekonferenz von den geplanten Maßnahmen erfahren.

Für die Gastronomie gelten dieselben Maximal-Zahlen wie für kleine Events und Privat-Treffen: Maximal sechs Personen pro Tisch drinnen, im Schanigarten dürfen sich bis zu zwölf Personen treffen. Dazu kommt, dass Restaurants mit mehr als 50 Sitzplätzen künftig ein Präventionskonzept erstellen müssen (statt bisher ab 200 Plätzen).

Mehr Schutz vor Corona in Heimen

Umgesetzt werden soll auch ein verstärkter Schutz von vulnerablen Gruppen in Altersheimen: Dazu ist derzeit gerade eine Verordnung in Arbeit, die bundesweit gelten soll, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). Geplant ist eine MNS-Pflicht in allen allgemeinen Bereichen, außerdem soll es österreichweit zu Testungen bei Neu- und Wiederaufnahme von Bewohnern kommen. Hygiene- und Präventionskonzepte für alle Einrichtungen werden verpflichtend, auch soll es zu einheitlichen Regelungen für die Masken-Pflicht für Personal und zu regelmäßigen Screenings kommen. Für Besucher sind Gesundheitschecks, Voranmeldung und Masken-Pflicht geplant. "Es geht nicht um Isolierung", betonte Anschober.

Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagte, die Regierung habe sich mit den Landeshauptleuten auf bundesweit einheitliche Regeln verständigt, denn dies sei notwendig: "Die Lage ist ernst, sehr ernst. Die Infektionszahlen weisen darauf hin, dass es noch schlimmer werden kann." Auch nahm der Vizekanzler auf die Frage der möglichen Schließung von Kindergärten und Schulen Bezug: Diese "wollen wir solange wie möglich offenhalten, weil das ja auch in Wirtschaft und in die Situation in den Familien hineinspielt". Und auch er appelliert an die Bevölkerung: "Wenn wir am Wochenende und am Abend mehr Disziplin üben, hat das zur Folge, dass die Kinder in die Schule und den Kindergarten gehen können und wir alle arbeiten gehen können." Und Anschober ergänzte: "Jeder oder jede einzelne von uns ist jetzt wieder Teil der Lösung."

Polizei kontrolliert Corona-Regeln

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) erinnerte daran, dass bei Zuwiderhandeln auch Strafen drohen. "Ich habe den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit angewiesen, jetzt den Kontrolldruck weiter zu erhöhen." Klargestellt wurde auf Nachfrage, dass es für Privat-Wohnungen keine Handhabe gibt, Kontrollen durchzuführen. Alle Regeln gelten ab Freitag, 23. Oktober für mindestens vier Wochen. Mit den entsprechenden Verordnungen aus dem Gesundheitsministerium ist voraussichtlich am Mittwoch zu rechnen.

Keine bundesweite Regelung gibt es betreffend der im Vorfeld medial diskutierten Vereinheitlichung der Gastro-Sperrstunde oder der Registrierungspflicht. Hier können weiterhin die Länder regionale Regeln erlassen. Auch Maskenpflicht auf belebten Plätzen im Freien oder Alkoholverbote sind weiter Sache der Regionalbehörden. Gleiches gilt für die mögliche Ausdünnung und Distance Learning in Schulen und Universitäten; auch können die Länder im Bedarfsfall schärfere Maßnahmen etwa für Betretungsverbote in Gastronomie und Handel erlassen – oder regionale Quarantänemaßnahmen wie zuletzt in Kuchl.

Ein ebenfalls im Raum gestandenes Verbot der sogenannten Gesichts-Visiere kommt noch nicht. Hier laufe noch eine Studie so Anschober. Bereits jetzt gebe es die "dringende Empfehlung", eng anliegende Masken zu verwenden, betonte er.

LIVETICKER zum Nachlesen

 

(Quelle: apa)

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