Trotz Zahlungsverzug

Niemandem droht Energie-Abschaltung

Veröffentlicht: 26. März 2020 12:09 Uhr
Haushaltskunden und kleinen Firmenkunden wird Strom, Gas oder Wärme bei Zahlungsverzug durch die Corona-Krise nicht abgeschaltet. Dies hat die heimische Energiewirtschaft zugesichert, wie Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Energie-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch am Donnerstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt gaben.

Die Regelung gilt vorerst bis 1. Mai und zielt neben Privatkunden auf Einpersonenunternehmen und andere Kleinfirmen ab. Gewessler und Urbantschitsch zeigten sich erfreut über die "rasche und unbürokratische" Lösung. Die Energielieferanten würden sich dabei das Risiko mit den Netzbetreibern teilen, sagte die für Energie und Umwelt zuständige Ministerin.

Zahlungsaufschub oder Ratenplan bei Energiekosten

Möglich ist laut Urbantschitsch, mit dem Versorger einen Zahlungsaufschub oder einen Ratenplan zu vereinbaren, bei Betrieben allenfalls auch eine Reduzierung von Vorauszahlungen, da es bei Firmenschließungen ja einen Energie-Minderbezug gebe.

(Quelle: apa)

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