Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man während des Lockdowns nur aus den bekannten Gründen, etwa zur Abwendung einer Gefahr, für den Gang zur Arbeit oder zur Schule, zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens, für den Gang zum Arzt bzw. zur Impfung oder Testung, zur "Ausübung familiärer Pflichten" sowie zur körperlichen und psychischen Erholung.
Handel schließt abseits von Grundversorgern
Da der gesamte Handel abseits der Grundversorger schließt, bleiben nur u.a. der Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Postdiensteanbieter sowie Trafiken und Zeitungskioske geöffnet. Sperren müssen auch die "körpernahen" Dienstleister wie Friseure oder Kosmetiker.
Hotels und Gastronomie müssen zusperren
Auch der gesamte Freizeitbereich ist vom Lockdown betroffen. Hotels und Gastronomie schließen ebenfalls, gestattet ist das Abholen und Liefern von Speisen. Theater, Konzertsäle, Kinos, Museen und Bibliotheken schließen auch ihre Pforten.
3-G-Regel am Arbeitsplatz bleibt
Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3-G-Regel. Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist an allen öffentlichen Orten, aber z.B. auch am Arbeitsplatz, ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten wird. In allen geschlossenen Innenräumen (abseits des Privatbereiches) gilt eine FFP2-Maskenpflicht - auch am Arbeitsplatz, sofern keine baulichen Sicherheitsmaßnahmen bestehen.
Schulen für Betreuung offen
Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Vorgesehen ist "Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen". Es besteht aber ein Appell der Bundesregierung und der Landeshauptleute, Schüler zu Hause zu betreuen, "dort wo dies möglich ist".
Lockdown bis Mitte Dezember geplant
Geplant ist der Lockdown für alle österreichweit bis 12., in Oberösterreich bis 17. Dezember. Danach sollen die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte weiter gelten, dafür ist bisher keine Frist genannt worden.
(Quelle: apa)