Tourismus hart getroffen

Österreichs striktere Einreiseregeln in Kraft

In Freilassing werden seit Montag von deutscher Seite Grenzkontrollen durchgeführt.
Veröffentlicht: 25. Dezember 2021 11:24 Uhr
Mit dem heutigen Christtag gelten zum Ärger der Tourismus-Wirtschaft neue Einreiseregeln. Im Wesentlichen gibt es Verschärfungen für Personen aus den von der Omikron-Variante schon früh stark betroffenen Staaten Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Norwegen. Sie dürfen nur mit dritter Impfung ohne Quarantäne ins Land.

Festgelegt wurde das in einer Verordnung, die erst am 23. Dezember erlassen wurde. Diese Personengruppe aus Virusvariantengebieten, wie sie auch etliche Staaten in Afrika sind, kann mit gültigem PCR-Test zusätzlich zu mit dritten Stich einreisen und somit auch die Tourismus-Einrichtungen in Österreich nutzen. Neu ist gemäß der Verordnung, dass nunmehr auch der proteinbasierte Impfstoff Novavax, dessen Auslieferung hierzulande in den kommenden Wochen erwartet wird, als Vakzin für die Einreise anerkannt wird.

Neue Schutzmaßnahmen-Verordnung

Ebenfalls erst am Tag vor dem Heiligen Abend erlassen wurde die neue Schutzmaßnahmen-Verordnung, die die unerfreulichen Nachrichten für die Gastronomie beinhaltet. Demnach wird die Sperrstunde nach den Feiertagen, also ab 27. Dezember, um eine Stunde auf 22 Uhr vorverlegt. Die eigentlich für Silvester geplante Aufhebung der Sperrstunde entfällt.

Deutsche Reisewarnung für Österreich aufgehoben

Österreich steht seit dem heutigen Christtag wegen der entschärften Corona-Situation nicht mehr auf der deutschen Liste der Corona-Hochrisikogebiete. Auch die damit verbundene Mitte November …

Keine Überraschungen enthält die Verordnung, was die neuen Regeln bei Zusammenkünften bzw. im Veranstaltungsbereich betrifft. Kleinere Feiern wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagspartys dürfen nur 25 Personen besuchen und auch das nur, wenn diese geimpft oder genesen sind.

Der 2-G-Nachweis genügt auch bei Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmern mit zugewiesenen Plätzen. Bei Events mit bis zu 1.000 Besuchern ist dann schon ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, erforderlich. Maximal sind 2.000 Personen bei Veranstaltungen erlaubt, da muss man als Teilnehmer aber nicht nur getestet und geimpft bzw. genesen sondern auch schon geboostert sein. Masken sind bei Veranstaltungen laut Verordnungstext nur indoor zu tragen.

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(Quelle: apa)

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