Nach Berufung

OLG hebt Schuldsprüche in Causa Fuchs auf

v.l. RA Martin Riedl, Oberstaatsanwalt Johann Fuchs während der Gerichtsverhandlung am Freitag, 1. Juli 2022 in Innsbruck. Gegen den leitenden Oberstaatsanwalt Johann Fuchs besteht der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der falschen Beweisaussage im Ibiza-U-Ausschuss.
Veröffentlicht: 21. Dezember 2022 14:39 Uhr
Die Schuldsprüche in der Causa rund um Oberstaatsanwalt Johann Fuchs hat das OLG Innsbruck nun aufgehoben. Jetzt folgt eine Neuverhandlung.
SALZBURG24 (KAT)

Das Oberlandesgericht Innsbruck hat in der Causa rund um den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, die Schuldsprüche des Landesgerichts Innsbruck vom August aufgehoben.

Fuchs wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilt

Fuchs war wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss zu einer unbedingten Geldstrafe von 72.000 Euro verurteilt worden. Über die Strafsache muss nun am Landesgericht Innsbruck neu verhandelt und entschieden werden, hieß es.

Fuchs hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Seine geltend gemachten Begründungs- und Feststellungsmängel zur Frage, ob ein Aussagenotstand vorlag, waren zutreffend, begründete das Oberlandesgericht in einer Aussendung die nunmehrige Entscheidung.

Der renommierte Jurist soll im Dezember 2020 Aktenteile über eine Anzeige gegen eine "Presse"-Redakteurin an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek weitergegeben haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte nämlich eine (letztlich mangels Anfangsverdachts nicht weiter verfolgte) Anzeige gegen die Journalistin aufgrund eines von ihr verfassten, kritischen Artikels zur Behörde vorbereitet. Fuchs hatte die Weitergabe im Prozess bestritten.

(Quelle: apa)

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