Vorsicht!

Phishing-Warnung vor gefälschten Seiten für ETA-Antrag für Großbritannien

Veröffentlicht: 04. April 2025 14:43 Uhr
Seit 2. April benötigen EU-Bürger:innen für die Einreise nach Großbritannien eine elektronische Reisegenehmigung. Das Bundeskriminalamt warnt nun vor gefälschten Seiten.

Reisende aus EU-Staaten benötigen seit 2. April eine elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorisation - ETA) für Großbritannien. Das Bundeskriminalamt warnte nun davor, dass Kriminelle die neue Regelung bereits für ihre Zwecke nutzen, um mit gefälschten Websites zu versuchen, potenzielle Opfer um ihr Geld zu bringen. Die entsprechenden Seiten würden dabei oft in Reiseblogs oder auf Urlaubsplattformen eingebettet sein, hieß es in einer Aussendung am Freitag.

Bei ETA handelt es sich um eine digitale Sicherheitsüberprüfung für visumfreies Reisen ins Vereinigte Königreich. Das Bundeskriminalamt unterstrich, dass der Antrag ausschließlich über die offizielle Website der britischen Regierung gestellt werden kann, auf der auch alle wichtigen Informationen zu finden sind.

Vermehrte Betrugsanrufe aus Großbritannien in Österreich registriert

Aktuell gibt es eine Warnung vor vermehrtem Rufnummernmissbrauch mit Ursprung in Großbritannien. Allein in den vergangenen zwei Wochen wurden österreichweit 250 Beschwerden registriert.

Die Phishing-Betrugsmasche funktioniere indessen oft so, dass Nutzer erst aufgefordert würden, die Datenseite ihres Reisepasses hochzuladen und eine E-Mail-Adresse anzugeben. Im Gegenzug erhalten diese dann eine gefälschte E-Mail, in der sie zur Eingabe ihrer Kontodaten aufgefordert werden - angeblich zur Bezahlung der Registrierungsgebühr von etwa 20 Euro pro Person. Tatsächlich werden dann jedoch mehrere Hundert Euro (teilweise zwischen 200 und 900 Euro) vom Konto abgebucht.

Verlinkungen überprüfen

Das Bundeskriminalamt rät einerseits, immer direkt die offizielle Seite der Electronic Travel Authorisation (ETA) aufzusuchen, ebenso solle immer genau auf den Abbuchungsbetrag geachtet werden. "Prüfen Sie, ob die Verlinkungen in den Nachrichten Sie auf die echten Websites weiterleiten, indem Sie mit Ihrer Maus, ohne zu klicken, über diese fahren", lautet ein weiterer Tipp.

Im Schadensfall soll nicht nur Anzeige bei der Polizei erstattet werden, auch Handy oder Laptop, auf dem die strafbare Handlung bemerkt wurde, sollten mitgenommen werden. Zudem gelte es, sofort die Bank über ungerechtfertigte Abbuchungen zu informieren.

(Quelle: apa)

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