Keine Bewerbungshürde mehr

Polizist:innen dürfen sichtbare Tattoos tragen

Polizist:innen dürfen künftig sichtbare Tattoos tragen.
Veröffentlicht: 14. März 2023 10:19 Uhr
Die Polizei lockert ihre Richtlinien bei Tattoos: Künftig dürfen Beamte auch sichtbare Tätowierungen tragen. Damit baut man eine Hürde für am Beruf Interessierte ab.
Johannes Posani

Tattoos an sichtbaren Körperstellen, die für Polizisten bisher nicht gestattet waren, werden nun erlaubt. Die entsprechende Richtlinie wird gelockert, kündigte das Innenministerium am Freitag an. "Es hat sich in der Gesellschaft, vor allem bei jungen Menschen, viel verändert. Tätowierungen sind heute ein Bestandteil der Lebenskultur, dem wird durch die Liberalisierung der geänderten Vorschrift Rechnung getragen", betonte Ressortchef Gerhard Karner (ÖVP).

Neue Tattoo-Verordnung bei Polizei

Die bisherige Verordnung werde derzeit überarbeitet und soll in aktualisierter Form voraussichtlich in den nächsten Wochen in Kraft treten, heißt es aus dem Innenministerium (BMI) auf SALZBURG24-Nachfrage am Dienstag.

Bisher waren Tätowierungen an nicht sichtbaren Körperstellen grundsätzlich nicht verboten. Eine Statistik über aktuell bereits tätowierte Polizist:innen führe man aber nicht, so das BMI.

Clearingstelle entscheidet im Zweifel

Auch in Zukunft würden Tätowierungen aber einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Im Ablehnungsfall oder bei problematischen Tattoos entscheidet eine Clearingstelle des Innenministeriums.

Weiterhin verboten bleibt jedoch alles, was dem Verbotsgesetz, dem Abzeichengesetz oder dem Symbolegesetz widerspricht. Ebenso verboten sind Symboliken, die nicht mit dem Ethos des Polizeiberufs vereinbar sind, beispielsweise Totenköpfe, Gewaltdarstellungen oder ähnliches.

Hohe Tattoo-Quote bei Interessenten

Durch die Neuregelung fällt eine Hürde für Bewerber:innen. „In der für den Polizeiberuf interessanten Gruppe der 16- bis 34-Jährigen“ gehe man davon aus, dass mehr als 40 Prozent Tätowierungen tragen. „Einen großen Teil dieser Personen alleine deswegen weiterhin von einer Bewerbung auszuschließen, entspricht nicht dem Puls der Zeit“, betont das BMI.

(Quelle: salzburg24)

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