Absonderung verkürzt

Quarantäne-Bestimmungen werden gelockert

ARCHIV - 15.05.2021, Brandenburg, Potsdam: ILLUSTRATION - Eine Jugendliche blickt aus einem Fenster. Viele junge Menschen in Deutschland fühlen sich in der Corona-Pandemie oft allein. (gestellte Szene - zu dpa «Pilotprojekt bietet Soforthilfe bei psychischen Problemen») Foto: Paul Zinken/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Veröffentlicht: 25. September 2021 08:04 Uhr
Nach den Schülerinnen und Schülern wird nun auch für die restlichen künftigen K1-Kontaktpersonen die Corona-Quarantäne entschärft. Ab 27. September wird die behördliche Absonderung von 14 Tagen auf zehn Tage verkürzt. Das Freitesten mittels PCR-Test soll ab dem fünften Tag möglich sein.

Das teilte das Gesundheitsministerium in einer Aussendung mit.

Quarantäne: Früheres Freitesten möglich

Die bisherige Vorgehensweise sah ein solches Freitesten frühestens ab dem zehnten Tag der Absonderung vor. "Ich habe diese Erleichterung bei der Absonderung von K1-Kontaktpersonen veranlasst, weil ich sie in Anbetracht der Dauer dieser Pandemie für einen wichtigen Schritt für unser gesellschaftliches Zusammenleben erachte. Da wir jeden gesellschaftlichen Aspekt mit geeigneten Maßnahmen wie Zutrittskontrollen und Maskenpflicht gut schützen, erlauben uns die sicheren Rahmenbedingungen aktuell diese sinnvolle Anpassung", meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).

K2-Personen: Verkehrsbeschränkungen werden erleichtert

Auch die etwaigen Verkehrsbeschränkungen von K2-Kontaktpersonen werden angepasst: Diese können künftig bereits am fünften Tag wieder aufgehoben werden, bisher war dies erst ab dem zehnten Tag möglich.

Bei den Vorgaben des Ministeriums für die behördliche Vorgangsweise bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen handelt es sich um allgemeine Vorgaben für Gesundheitsbehörden. Die individuelle Entscheidung über die Absonderung liegt aber nach wie vor bei den lokalen Gesundheitsbehörden an Ort und Stelle.

(Quelle: apa)

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