"Jetzt das Richtige"

Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS im Überblick

Das Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS, aufgenommen am Donnerstag, 27. Februar 2025 in Wien. ÖVP, SPÖ und NEOS haben sich auf eine Regierungszusammenarbeit geeinigt.
Veröffentlicht: 27. Februar 2025 14:40 Uhr
Im Regierungsprogramm finden sich die Kernthemen der Parteien. So trägt das Kapitel Asyl und Migration die Handschrift der ÖVP, das Kapitel Wohnen und Soziales ist von der SPÖ geprägt und die NEOS finden sich im Kapitel Bildung wieder. Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.

211 Seiten umfasst das am Donnerstag präsentierte Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS. Besonders gern verwendet werden dort die Worte "Evaluierung" oder "evaluiert" (175) bzw. "Prüfung" (191).

ARBEITSMARKT

Derzeit können Arbeitslose bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551 Euro brutto pro Monat dazuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung des Arbeitslosengeldes oder der Notstandshilfe kommt. Die künftige Regierung plant für Langzeitarbeitslose bei der Neuaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung eine Befristung der Tätigkeit auf sechs Monate. Ab 1. Jänner 2026 soll ein neues Modell für das Arbeiten in der Alterspension gefunden werden. Diese Dienstnehmer sollen von Sozialversicherungsbeiträgen befreit und ihr Zuverdienst nur mit 25 Prozent endbesteuert werden. Abgeschafft wird das derzeitige Bildungskarenz-Modell, ab 1. Jänner 2026 soll es eine strengere Nachfolgeregelung geben - so soll etwa künftig kein direkter Anschluss der Bildungskarenz an die Elternkarenz möglich sein.

ASYL

Der Familiennachzug soll mit sofortiger Wirkung vorübergehend gestoppt werden. In der EU will man außerdem darauf drängen, dass die Zahl der Asylanträge in Österreich auf null reduziert wird. Gegebenenfalls soll bei steigenden Antragszahlen die EU-Notfallklausel ausgelöst werden - damit würden de facto keine Ansuchen mehr zugelassen werden. Etabliert werden sollen Rückkehrverfahrenszentren für Personen, deren Asylanträge abgelehnt wurden.

BUNDESSTAATSANWALTSCHAFT

Im Justizbereich sticht die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft als Spitze der Weisungskette der Staatsanwaltschaften hervor - aktuell ist das die Justizministerin bzw. der Justizminister. Eingerichtet werden soll sie als Kollegialorgan mit sechsjähriger Amtszeit ohne Wiederbestellungsmöglichkeit. Bestellt wird sie auf Vorschlag einer Expertenkommission aus Justiz, Wissenschaft, Verwaltung und Praxis durch das Parlament.

GLÜCKSSPIEL

Teurer wird das Glücksspiel: Heuer und 2026 kommt eine Erhöhung der Wettgebühr in Richtung fünf Prozent sowie des Verwaltungskostenbeitrags. Die Glücksspielabgabe steigt auf zehn Prozent. Dadurch und durch andere Maßnahmen sollen heuer 50 Mio. Euro Mehreinnahmen lukriert werden, bis 2031 steigt diese Summe auf 240 Mio. Euro.

KLIMABONUS

Abgeschafft wird der Klimabonus (derzeit bis zu 290 Euro). Ab 2026 soll es zumindest für Pendler eine Teilkompensation durch einen Absetzbetrag geben.

MOBILITÄT

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Lkw unter 3,5 Tonnen fällt ab 1. Juli 2025. Dafür wird für Elektroautos die motorbezogene Versicherungssteuer eingeführt. Das oft kritisierte Dieselprivileg, also eine geringere Besteuerung auf Diesel als auf Benzin, bleibt, nicht angetastet wird auch der steuerlich begünstigte Agrardiesel. Das Kilometergeld für Fahr- und Motorräder wird auf 25 Cent reduziert, das Klimaticket bleibt.

INTEGRATION

Vor einer Einbürgerung muss künftig ein Staatsbürgerschaftskurs absolviert werden - dazu werden höhere Deutschkenntnisse verlangt. Bei Personen aus dringend benötigten Berufen sollen dafür die finanziellen Anforderungen gesenkt werden. In Schulen und Kindergärten soll die österreichische Fest- und Feiertagskultur gefördert werden, außerdem wird ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr eingeführt. Mädchen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sollen kein Kopftuch tragen dürfen.

PENSIONEN

Der Zugang zur klassischen Frühpension, also der Korridorpension, wird etwas schwieriger: Ab 2026 soll über drei Jahre verteilt die Voraussetzung von 40 auf 42 Versicherungsjahre erhöht werden. Auf zwei Jahre verteilt wird das Antrittsalter von 62 auf 63 angehoben. Die Altersteilzeit soll ab 2026 in einer neuen Pensionsform, der Teilpension aufgehen. Außerdem wird ein "Nachhaltigkeitsmodus" eingeführt. Wenn bis 2030 der entsprechende Budgetpfad nicht eingehalten werden kann, sind verpflichtend Gegenmaßnahmen vorgesehen. Wie das konkret aussieht, ist nicht klar: Erwähnt wird eine Anhebung der Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 2035 sowie ein nicht näher definierter Mix aus Maßnahmen beim Beitragssatz, beim Kontoprozentsatz, aber auch bei Anfallsalter und Pensionsanpassung.

POSTENVERTEILUNG

Erstmals schreibt eine Regierung offiziell in ihr Programm, wie sie Posten verteilt. So wird detailliert aufgezählt, wer das Nominierungsrecht für welchen Verfassungsrichter, die Verwaltungsgerichtshof-Spitze, den EU-Kommissar, für die Nationalbank oder beim ORF hat. Besonders aufwendig wird es bei den Uniräten - dort wird anhand des aus dem Wahlrecht bekannten d'Hondtschen Verfahren vorgegangen.

SOZIALHILFE

Die bisherige Sozialhilfe soll zu einer "Sozialhilfe NEU" mit einem einheitlichen Tagsatz werden, der sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz orientiert. Für Asylwerber soll es die vollen Sozialleistungen erst nach einer Wartefrist von bis zu drei Jahren während einer "Integrationsphase" geben, auch soll keine Aufstockung auf die Sozialhilfe in dieser Zeit möglich sein.

WOHNEN

Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten in gemeinnützigen Wohnbauten sollen heuer gar nicht mehr erhöht werden, im kommenden Jahr ist ein Anstieg um maximal ein Prozent erlaubt und 2027 höchstens um zwei Prozent. Ab 2028 gilt dann im "gesamten Wohnbereich" eine Begrenzung von Mietsteigerungen auf maximal drei Prozent. Die Mindestdauer der Befristung bei Mietverträgen soll auf fünf Jahre steigen.

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(Quelle: apa)

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09.04.2025
Regierungsklausur

Zuverdienst beim Arbeitslosengeld fällt

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