Lange Freiheitsstrafen

Schuldsprüche für Grasser und Meischberger

Der Hauptangeklagte Karl Heinz Grasser (r.) sowie der Angeklagte Walter Meischberger.
Veröffentlicht: 04. Dezember 2020 07:30 Uhr
Drei Jahre Prozess und noch längere Ermittlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004 und weitere Fälle mündeten heute in ein strenges Urteil. Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, von den Mitangeklagten Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger zu sieben und Lobbyist Peter Hochegger zu sechs Jahren.

Die Beschuldigten kündigten umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.

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Richterin Marion Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats ließ in ihrer Urteilsverkündung keine Zweifel zu. Es gebe erdrückende Beweise für die Schuld der Angeklagten, es könne überhaupt niemand anderer als Grasser die Information an Meischberger gegeben haben, wie viel Geld die CA Immo für den Kauf der Bundeswohnungen zahlen wollte. Es sei auch klar bewiesen, dass Geld auf einem Konto in Liechtenstein, das Meischberger als sein eigenes bezeichnet, doch Grasser gehöre. Und dass seine Schwiegermutter Grasser 500.000 Euro zur probeweisen Veranlagung gegeben hätte sei abwegig. "Wer redlich wirtschaftet, benötigt keine Konten in Liechtenstein", so die Richterin.

So reagiert Grasser auf das Urteil

Ganz anders Grasser, der nach dem Urteil vor Medien sagte, er sei "traurig, schockiert und erschrocken", da er mit einem Freispruch gerechnet habe. Aus seiner Sicht haben ihn bei der Hauptverhandlung 150 Zeugen entlastet, wenn das nicht berücksichtigt werde, dann stelle sich die Frage, wozu die dreijährige Hauptverhandlung überhaupt geführt wurde. "Ich weiß, dass ich unschuldig bin", so die Zusammenfassung Grassers. Er bzw. seine Anwälte wollen Nichtigkeitsbeschwerde einlegen und auch noch einmal vor dem Verfassungsgerichtshof prüfen lassen, ob die Richterin nicht befangen war. Ihr Ehemann hatte sich lange vor Beginn des Prozesses auf Twitter Grasser-kritisch geäußert.

Meischbergers Anwalt kündigte ebenfalls Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Meischberger verlässt Gerichtssaal

Meischberger selber verließ nach Verkündung des Strafmaßes vorzeitig den Gerichtssaal, noch während der Urteilsbegründung. Der Drittangeklagte Peter Hochegger hingegen nahm das Urteil zumindest nach außen hin gelassen. "Ich nehme die Geschehnisse des Lebens so wie sie sind", sagte er nach der Urteilsverkündung, ihm sei wichtig "einzubekennen, was mein Beitrag war".

Trotzdem geht auch er in Berufung. Mildernde Umstände wegen seinem Teilgeständnis gestand ihm Richterin Hohenecker dabei nicht zu: Dazu seien seine Geständnisse zu spät und zu wenig umfassend gekommen und hätten nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Weitere Schuldsprüche im Mega-Prozess

Abgesehen von Grasser, Meischberger und Hochegger wurden Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer (Causa Telekom-Valora-Parteienfinanzierung) zu einem Jahr (teilbedingt), Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics zu zwei Jahren, Ex-RLB-OÖ-Vorstand Georg Starzer zu 3 Jahren (teilbedingt) und der Anwalt Gerald Toifl zu 2 Jahren (teilbedingt) sowie der Schweizer Vermögensverwalter Norbert Wicki zu 20 Monaten bedingt verurteilt. Fünf Angeklagte im Komplex um den Linzer Terminal Tower wurden freigesprochen. Auch Ex-Immofinanz-Vorstand Christian Thornton wurde fregesprochen. Meischberger wurde vom Betrugsvorwurf rund um seine Villa in Wien-Döbling freigesprochen.

Alle nun ausgesprochenen erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig. Gegen die Urteile können sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwälte bis Montag Mitternacht Rechtsmittel anmelden.

(Quelle: apa)

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20.03.2025
Großes Medieninteresse

Müssen Grasser und Co jetzt in Haft?

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