Österreichs Ex-Bundeskanzler und einstiger Parteichef der ÖVP, Sebastian Kurz, ist am Freitag in erster Instanz wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten. In bestimmten Punkten gab es auch Freisprüche, etwa zur Vorstandsbestellung in der Staatsholding ÖBAG.
Sebastian Kurz wegen Falschaussage verurteilt
Die Freiheitsstrafen werden den beiden unter einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Weiters werden beide zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Grundsätzlich ist es so, dass eine objektiv falsche Aussage nicht per se strafbar sei, es ist die einfachste Form von Vorsatz notwendig, das heißt, "er muss es ernstlich für möglich gehalten haben", falsch ausgesagt zu haben, und zu diesem Schluss kam das Gericht. Zwar billigte der Richter Kurz und Bonelli zu, dass die Situation vor einem Gericht anders als vor einem Untersuchungsausschuss sei, rechtlich dennoch gleich zu beurteilen.
In ihrer Gesamtheit glaubwürdig befand der Richter die Aussagen von Thomas Schmid. Dieser habe sein eigenes Tun nie beschwichtigt, "und man kann ihm auch nicht vorhalten, dass er Kurz um jeden Fall schaden wollte." Der Glaubwürdigkeit hätten auch die Befragungen der beiden Russen nicht geschadet. "Dass zwei Leute fast das Gleiche wahrnehmen, ist schon sehr unglaubwürdig". Weiters habe Schmid ja bekanntlich einen Kronzeugenstatus beantragt, dieser Antrag ist noch nicht durch, sagte der Richter. "Dass er sich da im Sommer mit zwei fremden Russen trifft und sich um Kopf und Kragen redet, halte ich mit Verlaub, für vollständig weltfremd."
Freigesprochen wurden sowohl Kurz als auch Bonelli von Vorwürfen zu Aussagen die Schmid-Schiefer Vereinbarung betreffend, "da wäre schon auf objektiver Ebene nicht klärbar gewesen, ob die Aussagen falsch waren", als auch von Vorwürfen in Zusammenhang mit der Bestellung des Vorstandes der ÖBAG. "Dieses viel diskutierte 'na' halte ich für die weitere Beurteilung auch für irrelevant".
Entscheidung sei für ÖVP überraschend
Für die ÖVP kam die Entscheidung unerwartet. Christian Stocker, Generalsekretär der ÖVP meint: „Weil im Beweisverfahren sehr viele Sebastian Kurz entlastende Aussagen getätigt wurden, ist diese Entscheidung des Erstgerichts für uns überraschend, muss aber zur Kenntnis genommen werden.“ Die Grünen sehen die Entscheidung als Beweis, dass der Rechtsstaat funktioniere.
Bildergalerien
(Quelle: apa)