Des Weiteren die Volksbegehren zu Forderungen nach höherem Arbeitslosengeld, einem bedingungslosen Grundeinkommen, dem Ende der Lebendtiertransporte und Maßnahmen für die seelische Gesundheit Jugendlicher.
Initiatoren brauchen 100.000 Unterschriften
Ziel aller Volksbegehrens-Initiatoren sind zumindest 100.000 Unterschriften. Dann muss sich das Parlament mit ihren Anliegen auseinandersetzen. Einige Begehren kamen schon in der ersten Phase, in der Unterstützungserklärungen für die Auflegung (nötig sind zumindest 8.401) gesammelt werden, nah an oder über die 100.000er-Grenze. Diese Unterschriften gelten schon als gültige Eintragung, Unterstützer der ersten Phase dürfen also in der Eintragungswoche nicht noch einmal unterschreiben.
Volksbegehren online unterschreiben möglich
Alle anderen Österreicher:innen, die in einer Wählerevidenz eingetragen sind, können vom 2. bis 9. Mai entweder online - per Handysignatur oder Bürgerkarte - unterschreiben. Oder sie gehen zu den Amtsstunden in eines der rund 2.000 Eintragungslokale. In jeder Gemeinde gibt es mindestens eines. Wann die Gemeindeämter, Rathäuser bzw. Magistratischen Bezirksämter offen haben, kann man auf der Homepage des Innenministeriums nachschauen.
Dort findet sich auch ein Link zur Online-Eintragung. Bei Fragen gibt es zudem telefonische Auskunft: Das Innenministerium hat eine - während der Eintragungswoche von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbare - gebührenfreie Hotline (mit Nummer 0800 20 22 20 bzw. aus dem Ausland +43 1 53126 2700) eingerichtet.
(Quelle: apa)