Österreichweit muss der Mund-Nasen-Schutz aktuell (Stand: 20. Juli) in den Öffis, in Arztpraxen und Krankenhäusern, in Apotheken, bei Dienstleistungen ohne Mindestabstand, sowie in bestimmten Bereichen von Indoor-Veranstaltungen angelegt werden. Zudem sind regionale Regelungen in der Stadt Salzburg, in Oberösterreich und Kärnten in Kraft.
Corona-Regeln in der Stadt Salzburg
In der Mozartstadt gilt in Amtsgebäuden ab sofort wieder die Maskenpflicht und in Seniorenheimen sind die Besuche eingeschränkt. Reichen diese Maßnahmen oder ist mehr nötig, um das Virus weiter einzudämmen?
Wieder mit Masken in den Supermarkt?
Die Entscheidung über die Wiedereinführungen einer Maskenpflicht in Österreichs Supermärkten wurde für Dienstag angekündigt. Damit soll ein weiterer Anstieg der Covid-19-Fälle eingedämmt werden. Wie findet ihr das?
Seit 1. Juli wurden auch die Maßnahmen in der Gastronomie massiv gelockert. Nach wochenlanger Schließung musste das Personal zuerst Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem gilt die Abstandsregelung in Wirtshäusern, Cafés und Co.
Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
Zu Veranstaltungen in Österreich dürften seit 1. Juli 250 Personen (indoor) bzw. 500 Personen (outdoor) kommen. Ab 1. August sollen die maximal zulässigen Zahlen jeweils verdoppelt werden. So können auch die Salzburger Festspiele – dank eines eigenen Covid-Präventionskonzepts – stattfinden. Der Mund-Nasen-Schutz gilt bei Indoor-Veranstaltungen ohne fixe Sitzplätze bzw. dann, wenn man sich nicht auf dem Sitzplatz befindet sowie am Sitzplatz dann, wenn der Abstand von einem Meter seitlich unterschritten wird und es keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen gibt.
Corona-Ampel kommt bis Herbst
Bis zum Herbst soll ein bundesweites und vierstufiges Corona-Ampelsystem eingeführt werden. Je nach Ampelstufe – von grün bis rot – werden dann in den betreffenden Bezirken Maßnahmen verhängt. Ziel ist es, bei lokalen Ausbrüchen möglichst kleinräumige Eingriffe auf Bezirks- oder sogar Gemeindeebene zu ermöglichen. Alle aktuell geltenden Maßnahmen hat das Sozialministerium HIER aufgelistet.
Flugzeuge dürfen nicht landen
Aktuell sind in Österreich mehrere Landeverbote für Luftfahrzeuge aufrecht, zudem gelten mehrere Reisewarnungen seitens des Außenministeriums. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Bulgarien, Rumänien, der Republik Moldau, Großbritannien, Schweden, Portugal, Russland, Weißrussland, die Ukraine, China, Iran sowie Ägypten das Coronavirus nach Österreich eingeschleppt wird. Auflagen bei der Einreise aus diesen Ländern sind ein verpflichtender negativer Corona-Test oder eine 14-tägige Quarantäne.
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(Quelle: salzburg24)