Fragen und Antworten

So wirken sich die Öffnungsschritte konkret aus

Veröffentlicht: 31. Jänner 2022 13:22 Uhr
Viele Fragen und Unklarheiten haben die angekündigten Lockerungen der Corona-Maßnahmen für Handel, Tourismus und Gastronomie aufgeworfen. Denn noch wurden nicht alle Sparten berücksichtigt. Ob bald wieder jeder zum Friseur gehen darf, hängt etwa von den aktuellen Verhandlungen der körpernahen Dienstleister ab.
Oliver Klamminger

Unter einer eilig einberufenen Pressekonferenz verkündete die Bundesregierung am Samstag, dass es im Februar zu schrittweisen Öffnungsschritten kommen wird.

Die Lockerungen im Überblick

  • Heute enden die Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte.
  • Ab 5. Februar wird die allgemeine Sperrstunde in der Gastronomie auf 24 Uhr angehoben.
  • Zusammenkünfte ohne zugewiesene Sitzplätze bis 50 Personen dürfen stattfinden
  • Bei Veranstaltungen gilt die 2-G-Regel und FFP2-Maskenpflicht
  • Die 2-G-Regel im Handel fällt ab dem 12. Februar. Die durchgehende FFP2-Maskenpflicht bleibt jedoch bestehen.
  • Es gilt dann wieder die 3-G-Regel
  • Die Gültigkeit von PCR-Tests wird (nur) für die Gastro auf 48 Stunden verkürzt – sind diese nicht verfügbar, gelten Antigentests für die Dauer von 24 Stunden.

Warum gilt 3-G trotz Impfpflicht?

Eine Frage, die derzeit viele beschäftigt ist, warum ab dem 19. Februar in der Gastronomie wieder die 3-G-Regel gilt, obwohl die Impfpflicht schon ab dem 1. Februar in Kraft tritt. Somit wäre eine Impfung für das Betreten von Gasthäusern oder Hotelaufenthalte gar nicht notwendig. Ein aktueller negativer Coronatest genügt.

Die Erklärung dürfte in den angekündigten Impfpflicht-Ausnahmen liegen. Diese gelten etwa für alle unter 18 Jahren, für Schwangere und all jene, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Impfpflicht startet mit "Eingangsphase"

Die Bundesregierung hat am Sonntag den fertigen Gesetzesentwurf der geplanten allgemeinen Corona-Impfpflicht präsentiert. Sie tritt Anfang Februar in Kraft, wobei es eine Eingangsphase ohne Strafen …

Zudem wird die Impfpflicht in drei Phasen eingeführt. Ab morgen tritt die "Eingangsphase" bis 14. März in Kraft, in der jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert wird. Erst dann wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, die Kontrollen erfolgen etwa im Straßenverkehr. Wird jemand ertappt, der nicht geimpft ist, muss er ab diesem Zeitpunkt mit einer Anzeige rechnen.

Wie komme ich ins Gasthaus?

Bis zum 19. Februar dürfen nach wie vor nur Geimpfte und Genesene Gastronomie-Betriebe betreten. Danach benötigt man einen gültigen 3-G-Nachweis. Also ein Impf- oder Genesungszertifikat oder einen aktuellen Antigen- (24 Stunden gültig) oder PCR-Test (48 Stunden gültig). Die Gastronomen müssen die Bestätigungen beim Eintritt kontrollieren, was Hauk auch kritisiert: „Die 3-G-Regel befürworten wir, aber die Kontrollen werden dadurch wieder aufwendiger. Wo vorher das Scannen des Grünen Passes genügte, herrscht jetzt wieder die Zettelwirtschaft.“ Eine weitere Forderung sei auch die Abschaffung der Maskenpflicht in Gastgärten, sobald diese wieder öffnen.

Darf ich als Ungeimpfter wieder zum Friseur?

Nein. Zumindest laut den momentanen Verordnungen. Für körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Massage gilt immer noch die 2-G-Regel. „Aber wir sind bereits in Verhandlungen und bemühen uns, dass wir mit dem Handel am 12. Februar mitmachen und von 2-G auf 3-G umstellen können“, sagte der Bundesinnungsmeister aus Salzburg, Wolfgang Eder, im Gespräch mit S24 Montagvormittag. „Ich bin guter Dinge.“ Bislang wäre seine Sparte bei allen Öffnungen immer vor Gastronomie und Hotellerie gekommen. Wie viele andere Spartenvertreter fordert aber auch er, die Aufhebung der Kontrollpflicht durch das Personal. „Das ist Sache der Behörde.“ Damit wäre es möglich, die 30 bis 35 Prozent Umsatzverlust im Jänner ein wenig gutzumachen. „Aufholen können wir es aber nicht mehr“, so Eder, der selbst zwei Salons betreibt. Denn der Ausfall der Ballsaison schmerzt der Branche sehr.

Welche Veranstaltungen kann ich besuchen?

Wie angekündigt wird die Personenanzahl bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze von 25 auf 50 erhöht. Dabei gilt die FFP2-Maskenpflicht und 2-G-Regel. Über diese Maßnahme ist allerdings nicht jeder glücklich. Lebensmittel-Spezialitätenhändler und „vom Fass“-Betreiber aus der Salzburger Linzergasse, Sascha Ecker, hadert mit den Umsetzungen. „Da ich Händler bin, kann ich keine Verkostungsabende abhalten. Die Teilnehmer müssten alle eine FFP2-Maske tragen“, klagt Ecker. Das funktioniert bei einer Gin-Verkostung eben nur schwer. „Wenn es um die Praxis geht, gibt’s immer Grauzonen, weil nicht immer alles bedacht wird“, weiß auch Reinhold Hauk von der WKÖ.

Kippt Salzburgs CL-Spiel die Sperrstunde?

Um 22.00 Uhr ist derzeit in ganz Österreich Schluss. Die Salzburger Landespolitik will diese Corona-Regel nun kippen und fordert die Bundesregierung, die Sperrstunde aufzuheben. Grund dafür ist der …

Bei größeren Veranstaltungen, wie etwa Fußballspielen, gilt momentan ein Besuchermaximum von 2.000, wobei alle geboostert sein und einen negativen PCR-Test nachweisen müssen. Ab dem 5. Februar gilt nur noch die 2-G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht.

SALZBURG24 wird euch auch künftig über alle Veränderungen und neue Maßnahmen am Laufenden halten.

(Quelle: salzburg24)

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