Nächstes Jahr

Steuerpauschale für Arbeit im Homeoffice kommt

ARCHIV - 01.10.2021, Bayern, München: Ein Mann sitzt zuhause an einem Esstisch. Er schreibt mit einem Stift auf ein Blatt Papier neben einem Laptop. (Gestellte Szene)(zu dpa: "Homeoffice-Pflicht soll wieder eingeführt werden") Foto: Finn Winkler/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 29. November 2021 17:16 Uhr
Wer als selbstständiger Erwerbstätiger im Homeoffice arbeitet, kann anfallende Kosten, wie etwa Miete oder Strom, ab 2022 pauschal steuerlich geltend machen. Das gab das Finanzministerium in einer Aussendung am Montag bekannt.

Das sogenannte Arbeitsplatzpauschale unterscheidet zwischen Selbstständigen, denen für die berufliche Tätigkeit ein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht und Selbstständigen, die ihr Einkommen hauptsächlich aus ihrer Tätigkeit zuhause beziehen, hieß es aus dem Finanzministerium.

 

Selbstständig Erwerbstätige, denen für die berufliche Tätigkeit ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht und deren Einkünfte 11.000 Euro übersteigen, steht das "kleine" Arbeitsplatzpauschale von 300 Euro zu. Zusätzlich können Ausgaben für ergonomisch geeignete Möbel, etwa Schreibtisch, Drehstuhl oder Lampe bis zu 300 Euro pro Jahr steuerlich abgesetzt werden.

Wer vor allem von zuhause aus arbeitet, kann mit dem "großen" Arbeitsplatzpauschale 1.200 Euro pro Jahr steuerlich als pauschale Ausgabe geltend machen. Hierfür dürfen zusätzliche Einkünfte, die außerhalb der Wohnung erzielt werden, nicht mehr als 11.000 Euro jährlich betragen.

Homeoffice bislang steuerlich nicht absetzbar

Bisher seien die Ausgaben im Homeoffice für Selbstständige nicht pauschal absetzbar gewesen, sondern mussten mit Belegen einzeln nachgewiesen werden, die steuerliche Absetzbarkeit werde somit erleichtert, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums am Montag gegenüber der APA.

Eine weitere steuerliche Vergünstigung gibt es bei den sogenannten "Gastro-Gutscheinen" für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Pro Tag können Arbeitgeber Gutscheine im Wert von bis zu 8 Euro steuerfrei an ihre Angestellten ausgeben. Bisher lag der Steuerfreibetrag bei 4,40 Euro. Seit 2020 sind diese Gutscheine auch im Homeoffice einlösbar. Die Regelung hätte Ende 2021 auslaufen sollen, wurde nun aber unbefristet verlängert.

(Quelle: apa)

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