Nach schweren Verkehrsunfällen – darunter auch der tödliche Crash zuletzt in der Stadt Salzburg – wurden die Diskussionen um Raser immer hitziger und emotionaler.
Nun hat Klimaschutz- und Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) gemeinsam mit dem Salzburger Verkehrs-Landesrat Stefan Schnöll (ÖVP) ein Gesetzespaket vorgestellt. Man habe sich gemeinsam mit den Ländern, Fachleuten und dem Innenministerium einigen können.
Maßnahmen auf einen Blick
- Strafrahmen von 2.180 Euro auf 5.000 Euro mehr als verdoppelt
- Für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Beobachtungszeitraum auf vier Jahre verdoppelt
- Die Führerschein-Mindestentzugsdauer verdoppelt
- Teilnahme an Rennen wird als besonders gefährliches Delikt in StVO gelistet: Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten samt verpflichtender Nachschulung und verkehrspsychologischer Schulung
- Der Rahmen für die Beschlagnahmung von Autos wird geschaffen. Es gebe diesbezüglich positive Signale seitens des Verfassungsdienstes.
Die Maßnahmen werden in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen und durch das Klimaschutzministerium in Begutachtung geschickt. Der Großteil soll noch vor dem Sommer in Kraft treten.
Für die Beschlagnahme des Fahrzeugs wurde eine Stellungnahme des Verfassungsdienstes eingeholt und diese Maßnahme wird voraussichtlich bis Ende des Jahres in Kraft treten.
Raser-Paket bringt Verschärfungen
Zahlreiche Unfälle der vergangenen Wochen und Monate wurden durch "rücksichtlose Raser, die sich und andere bewusst gefährden", verursacht, sagte Gewessler. Die bisherigen Strafen würden oft nicht wirken, unbelehrbare Wiederholungstäter lassen sich davon nicht abschrecken, konstatierte die Verkehrsministerin. "Menschen, die bei einem Verkehrsunfall sterben, sind nicht nur eine Zahl in der Statistik, sondern Familienmitglieder, Freunde, Arbeitskollegen, Verwandte. Jeder einzelne Tote ist einer zu viel", sagte Gewessler.
Strengere Strafen
Inhalt des Raser-Pakets sind neben angehobenen Höchststrafen für Temposünder auch verschärfte Schwellen für einen Führerscheinentzug. Der Strafrahmen für Verwaltungsstrafen im Straßenverkehr wird von 2.180 Euro auf 5.000 Euro mehr als verdoppelt.
Im Vorjahr wurden rund 7.200 Personen wegen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h im Freiland als Hauptdelikt der Führerschein entzogen. Nun wurden ebendiese Grenzwerte auch erhöht.
Auto beschlagnahmen in Extremfällen
In besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei soll künftig das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Details dazu gab es am Mittwoch noch keine, diese müssen erst ausgearbeitet werden, sagte Gewessler. Denn dieser Punkt werfe zahlreiche rechtliche Fragen auf, beispielsweise, wie vorgegangen werden kann, wenn das Fahrzeug einer dritten Person gehört. Gemeinsam mit dem Verfassungsdienst soll dies geklärt werden, "damit die Maßnahme sicher rechtlich hält". Beschlossen werde soll die Beschlagnahmung deshalb anders als die restlichen Maßnahmen nicht bis zum Sommer, sondern "bis Jahresende". Die Ausgestaltung könne von der temporären Einbehaltung bis hin zum Verfall des Autos führen, ergänzte Schnöll. Er erhofft sich dadurch Wirkung, weil sich Menschen in der Raser-Szene "sehr stark mit dem eigenen Auto identifizieren".
Die im Vorjahr noch angekündigte Senkungen der Grenzwerte für Führerscheinabnahmen kommt ebenso wie Rasen als Vormerkdelikt nicht.
Straftatbestand "illegale Wettrennen"
Außerdem führt der Bund den Straftatbestand "illegale Wettrennen" ein: Wer an solchen Rennen teilnimmt, muss mit dem Entzug des Führerscheins von mindestens sechs Monaten rechnen. Anschließend folgen verkehrspsychologische Überprüfungen. Im Extremfall soll Rasern das Auto weggenommen werden.
"Schritt in die richtige Richtung"
Der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) begrüßten die Strafverschärfungen für Raser, teilten sie in Aussendungen mit. Für das KFV greifen die Maßnahmen aber zu kurz. Weitere, für die Verkehrssicherheit essenzielle Maßnahmen wären wichtig, forderte KFV-Direktor Othmar Thann in einer Aussendung. Es ei ein "Schritt in die richtige Richtung", er konstatierte aber in den nunmehrigen Änderungen ein "Minimalprogramm in der Verkehrssicherheit", das Menschenleben kostet. Darüber hinaus fordert das KFV angesichts der Unfallzahlen, dass das Ministerium der Verkehrssicherheit mehr Gewicht gibt.
Auch aus Sicht des VCÖ ist das Paket ein erster Schritt, dem weitere folgen müssen. Der Führerschein wird weiterhin erst ab einer Überschreitung des Tempolimits von 40 km/h abgenommen. Auch fehlt die Aufnahme ins Vormerksystem, kritisierte der VCÖ in Bezug darauf, dass zu hohes Tempo die Hauptursache tödlicher Verkehrsunfälle sei. Der ÖAMTC befürwortet die Verschärfung von Sanktionen bei schweren Verkehrsübertretungen. Allerdings dürfen dabei minimale Übertretungen nicht in einen Topf mit 'Rasen' geworfen werden. Hier braucht es klare Abgrenzungen", meinte Chefjurist Martin Hoffer.
(Quelle: salzburg24)