Schulabmeldungen

Strengere Regeln für häuslichen Unterricht geplant

11.01.2021, Baden-Württemberg, Ravensburg: Carlos Marschall, Lehrer für Mathematik und Spanisch am Spohn-Gymnasium, unterrichtet im Lehrerzimmer am Laptop. Für den Fernunterricht nutzt er sowohl Laptop als auch Ipad. Foto: Felix Kästle/dpa +++ dpa-Bildfunk +++.
Veröffentlicht: 03. September 2021 07:51 Uhr
Mit der Corona-Pandemie ist die Zahl der Schulabmeldungen gestiegen, das Bildungsministerium will deshalb die Regeln für häuslichen Unterricht verschärfen: Zusätzlich zur Externistenprüfung am Jahresende soll künftig schon nach dem ersten Semester der Lernstand der Kinder erhoben werden und Eltern sollen nicht mehr entscheiden können, wo die Externistenprüfung stattfindet.

Außerdem sollen den Eltern in Aufklärungsgesprächen die Konsequenzen der Abmeldung verdeutlicht werden.

kija sieht Entwicklungen kritisch

Laut derzeitigem, nicht endgültigem Stand sind die Spitzenreiter bei den Schulabmeldungen laut Ö1-"Morgenjournal" heuer Niederösterreich mit 1.400 Abmeldungen und die Steiermark und Oberösterreich mit mehr als 1.000 Abmeldungen. Die Zahl der Abmeldungen in Oberösterreich hat sich im Vergleich zum Herbst 2019, also vor Ausbruch der Corona-Pandemie, mehr als verfünffacht. Auch in Salzburg hat sich die Zahl seither mehr als vervierfacht und liegt jetzt bei über 380 Abmeldungen. In Wien wird mit rund 500 Abmeldungen eine Situation wie in den Vorjahren erwartet. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften (kija) sehen die Entwicklung sehr kritisch, meinte die Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt. Die Kinder hätten schon genug unter den Schulschließungen gelitten.

Keine Schulpflicht in Österreich

In Österreich gilt keine Schul-, sondern lediglich eine Unterrichtspflicht. Kinder können also auch häuslichen Unterricht oder eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht (diese haben nicht das Recht zur Vergabe von Schulzeugnissen) besuchen. Das muss der jeweiligen Bildungsdirektion bis zum Beginn des jeweiligen Schuljahrs angezeigt werden. Diese kann die Abmeldung nur untersagen, "wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass die .... Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist".

Lerngruppen im häuslichen Unterricht nicht erlaubt

Das Bildungsministerium möchte künftig sicherstellen, dass den Eltern auch bewusst ist, was diese Abmeldung in der Praxis bedeutet. So sind etwa Lerngruppen aus mehreren Kindern im häuslichen Unterricht nicht erlaubt, die Schule als sozialer Ort fällt damit für die Kinder weg. Es gibt auch im Gegensatz zum Fernunterricht des vergangenen Schuljahres keine Unterstützung der Lehrkräfte beim Unterricht daheim.

Externistenprüfung einmal im Jahr

Wird ein Kind zum häuslichen Unterricht angemeldet, muss es außerdem am Ende des Schuljahrs an einer "normalen" Schule eine Externistenprüfung über den Unterrichtsstoff ablegen. Schafft man diese nicht, darf man sich im darauffolgenden Schuljahr nicht mehr abmelden, sondern muss die Schulstufe an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wiederholen. An welcher Schule die Externistenprüfung stattfindet, sollen künftig in allen Bundesländern die Bildungsdirektionen festlegen. Damit will das Bildungsministerium "Prüfungstourismus" abstellen.

Ab 2022: Prüfung schon nach Wintersemester

Bereits mit Anfang 2022 soll zusätzlich zur Externistenprüfung außerdem schon nach dem Wintersemester überprüft werden, welche Lernfortschritte die abgemeldeten Schüler erzielen. So solle man bei Problemen frühzeitig gegensteuern können, wie es aus dem Bildungsministerium heißt. Rechtliche Konsequenzen wie ein früheres Zurückholen in den Regelunterricht ergeben sich daraus allerdings nicht, schließlich sind auch etwa an die Schulnachricht am Ende des ersten Semesters keine Konsequenzen geknüpft.

Für die Umsetzung dieser Pläne sind laut Bildungsministerium allerdings noch einige rechtliche Fragen zu klären.

(Quelle: apa)

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