Bis Mitte 2024

Strompreisdeckel ab Dezember in Kraft

v.l.: Finanzminister Brunner (ÖVP), Vizekanzler Kogler (Grüne), Kanzler Nehammer (ÖVP) und Energieministerin Gewessler (Grüne) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien. 
Veröffentlicht: 07. September 2022 10:12 Uhr
Der sogenannte Strompreisdeckel wurde heute im Ministerrat beschlossen. Konkret wird der Preis bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden gesponsert. Bis dahin sind 10 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen.
SALZBURG24 (tp)

Österreichs Bundesregierung hat am Mittwoch im Ministerrat den Strompreisdeckel beschlossen, der zumindest für einen Teil der Rechnung einen niedrigeren Tarif garantiert. Diese deckelt den Tarif überraschend sogar bis Mitte 2024. Erstmals soll die Erleichterung auf der Stromrechnung für Dezember ablesbar sein. Konkret wird der Preis bis zu einem Verbrauch von 2.900 Kilowattstunden gesponsert. Bis dahin sind nur 10 Cent pro Kilowattstunde zu bezahlen.

Es könnte allerdings im Extremfall für den Konsument:innen doch noch etwas teurer werden als die zehn Cent, dann nämlich wenn der Anbieter einen Preis von über 40 Cent vorschreibt. Denn maximal werden 30 Cent staatlich übernommen. Selbst tun muss man für die Bremse nichts. Denn der Abzug erfolgt automatisch.

Nehammer kündigt weitere Hilfen an

Gefördert wird ein Grundbedarf von 2.900 kWh pro Jahr, das entspricht laut Energieministerium rund 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs österreichischer Haushalte. Mehr als die Hälfte der Haushalte verbraucht weniger Strom und würde deshalb ihren gesamten Verbrauch gefördert bekommen. Laut Ministerium wird ein Haushalt durch die Strompreisbremse um durchschnittlich etwa 500 Euro pro Jahr entlastet - wobei der Anspruch auf eine Stromkostenförderung auch für Nebenwohnsitze besteht. In Summe soll das die Steuerzahler rund 3 bis 4 Mrd. Euro kosten.

Unterer Schwellenwert auf Vorkrisenniveau

Als unterer Schwellenwert werden 10 Cent pro Kilowattstunde angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisenniveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent je Kilowattstunde. Wenn also das Energieversorgungsunternehmen z.B. einen Arbeitspreis von 25 Cent pro Kilowattstunde in Rechnung stellt, übernimmt der Staat davon jeweils 15 Cent pro kWh für die ersten 2.900 kWh. Wer 40 Cent pro kWh bezahlen müsste, erhält 30 Cent vom Staat. Bei 45 Cent beträgt die staatliche Unterstützung ebenfalls 30 Cent.

Maßnahme ab Dezember in Kraft

Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam werden und bis 30. Juni 2024 gelten. Haushalte, in denen mehr als drei Personen leben, sollen in einem zweiten Schritt die Möglichkeit haben, einen Antrag auf ein zusätzliches gefördertes Stromkontingent zu bekommen.

Für Menschen, die von den Rundfunk-Gebühren befreit sind, wird es einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent bei den Netzkosten geben. Das sind laut Energieministerium rund 300.000 Personen, die sich - abhängig vom Verbrauch - bis zu 200 Euro ersparen. Auch Haushalte mit mehr als drei Personen können weitere Vergünstigungen erzielen - das allerdings nur auf Antrag und außerdem ist das Modell noch nicht fertig ausgearbeitet. Gleiches gilt für die geplanten Entlastungen für die Wirtschaft.

Wenn der Sparanreiz fehlt

Viel harscher fällt die Kritik des wirtschaftsliberalen Thinktanks Agenda Austria aus. 90 Prozent der Haushalte bekämen heuer knapp 1.000 Euro vom Staat zugeschossen, um die Teuerung abzufedern. Die Gelder seien noch gar nicht zur Gänze geflossen, aber schon jetzt werde die nächste Maßnahme beschlossen. Hinzu kämen Doppel- und Mehrfachförderungen zwischen Bund und Ländern. Während noch die Überförderung während der Corona-Pandemie kritisiert werde, mache die Regierung denselben Fehler wieder.

In den Details fällt die Kritik ähnlich aus wie die Felbermayrs. Einerseits verweist Agenda Austria auf den fehlenden Sparanreiz, andererseits darauf, dass gerade größere Haushalte häufiger finanzielle Schwierigkeiten aufwiesen und nun verhältnismäßig geringer entlastet würden.

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v.l.: Finanzminister Brunner (\u00d6VP), Vizekanzler Kogler (Gr\u00fcne), Kanzler Nehammer (\u00d6VP) und Energieministerin Gewessler (Gr\u00fcne)\u00a0beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien.\u00a0
Vizekanzler Werner Kogler (Gr\u00fcne) und Kanzler Karl Nehammer (\u00d6VP) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien.\u00a0
Vizekanzler Werner Kogler (Gr\u00fcne) und Kanzler Karl Nehammer (\u00d6VP) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien.\u00a0
v.l.: Finanzminister Brunner (ÖVP), Vizekanzler Kogler (Grüne), Kanzler Nehammer (ÖVP) und Energieministerin Gewessler (Grüne) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien. 
v.l.: Finanzminister Brunner (\u00d6VP), Vizekanzler Kogler (Gr\u00fcne), Kanzler Nehammer (\u00d6VP) und Energieministerin Gewessler (Gr\u00fcne)\u00a0beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien.\u00a0
v.l.: Finanzminister Brunner (ÖVP), Vizekanzler Kogler (Grüne), Kanzler Nehammer (ÖVP) und Energieministerin Gewessler (Grüne) beim Pressefoyer nach einer Sitzung des Ministerrates am Mittwoch, 7. September 2022, in Wien. 

(Quelle: apa)

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