Wirtschaft

Grünes Licht für österreichweit einheitliche Trinkgeld-Pauschale

Ab 2026 soll in Österreich eine einheitliche Sozialversicherungspauschale für Trinkgeld gelten. (SYMBOLBILD)
Veröffentlicht: 09. Oktober 2025 09:09 Uhr
Zwar ist Trinkgeld nicht steuer- dafür aber sozialversicherungspflichtig. Mit einem neuen Gesetz, das am Mittwoch den Sozialausschuss passiert hat, sollen österreichweit einheitliche Pauschalen für die Sozialversicherungsbeiträge auf Trinkgelder eingeführt werden.

Auf Trinkgeld ist in Österreich zwar keine Steuer zu zahlen, wohl aber ein Sozialversicherungsbeitrag. Durch Kartenzahlungen wurde in den letzten Jahren immer öfter die Höhe der Trinkgelder in einzelnen Betrieben sichtbar, was zu teils hohen Nachforderungen der Sozialversicherung führte. Nur teilweise und regional unterschiedlich gab es Pauschalen. Die Regierung will nun österreichweit einheitliche Pauschalen zur Berechnung der Sozialleistungen auf Trinkgeld ermöglichen.

FPÖ gegen Trinkgeldpauschale

Das dazu nötige Gesetz passierte mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen am Mittwoch den Sozialausschuss. Die FPÖ stimmte dagegen und sieht in der Maßnahme die "Einführung einer neuen Steuer".

SV-Beitrag auf Trinkgeld soll vereinheitlicht werden

Da Trinkgeldeinnahmen schwer zu erfassen sind, unterblieben die Sozialleistungen häufig. Ab 2026 soll die Sozialversicherung je nach Branche, Art der Tätigkeit und Arbeitszeitausmaß unterschiedliche, aber österreichweit gültige Pauschalen festlegen können, die dann als Obergrenze für Beitragsleistungen gelten.

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Für den Bereich des Hotel- und Gastgewerbes liegen laut Erläuterungen bereits Vorschläge der Sozialpartner vor: Demnach soll die Pauschale für Beschäftigte mit Inkasso 2026 65 Euro, 2027 85 Euro und 2028 100 Euro monatlich betragen. Ohne Inkasso sind es 2026 und 2027 jeweils 45 Euro und 2028 50 Euro. Ab 2029 ist eine Valorisierung aller Pauschalen vorgesehen, schreibt die Parlamentskorrespondenz.

Verjährung für Nachforderungen vorgesehen

Zuständig für die Festlegung der Pauschalen ist – wie bisher – die Sozialversicherung. Bis es eine Neufestsetzung für den jeweiligen Erwerbszweig gibt, sollen aktuelle Pauschalen weitergelten. Für Nachforderungen sieht das Gesetz eine Verjährung vor, sofern bis Ende September nächsten Jahres für die betreffende Branche eine neue Pauschale festgesetzt wurde.

Neu sollen Dienstgeber ihren Beschäftigen Auskunft über geleistete Trinkgelder geben müssen. Verteilt der Arbeitgeber das Trinkgeld, muss er bis Ende Februar 2026 seine Angestellten über den Verteilungsschlüssel informieren.

Während Vertreter der Regierungsparteien darauf verweisen, dass es künftig Rechtssicherheit geben werde und die seit langem nicht valorisierten Pauschalen angepasst würden, will die FPÖ die Pflicht zu Sozialleistungen aufheben, damit Trinkgeld als "persönliche Zuwendung" zu 100 Prozent bei den Empfängern bleibt. FPÖ-Tourismussprecher Christoph Steiner empfiehlt in einer Aussendung, künftig Trinkgeld vor dem Verlassen des Lokals ausdrücklich als "Schenkung" den Angestellten zukommen zu lassen.

(Quelle: salzburg24)

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