Klage gegen Arbeitgeber

Testverweigernder Pfleger verliert vor OGH

ARCHIV - 27.07.2021, Niedersachsen, Hannover: Zum Themendienst-Bericht vom 2. August 2021: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss für die Rückkehr nach Deutschland einen Corona-Test machen. (zu dpa "RKI registriert 2126 Corona-Neuinfektionen - Inzidenz bei 36,2") Foto: Moritz Frankenberg/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Veröffentlicht: 29. September 2021 11:17 Uhr
Die Kündigung eines Krankenpflegers, der sich weigerte, regelmäßig Corona-Tests durchzuführen, war rechtskonform. Das bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz, berichtete "Der Standard" am Mittwoch online.

Ein Alten- und Pflegeheim hatte den Pfleger im November 2020 gekündigt, weil dieser es ablehnte, einmal wöchentlich und unabhängig von Krankheitssymptomen einen Corona-Test durchzuführen. Er klagte und beantragte, die Kündigung für unwirksam zu erklären, weil sie aufgrund eines "verpönten Motivs" erfolgt sei. Nachdem bereits das Erstgericht und das Oberlandesgericht Linz dem Pflegeheim recht gaben, bestätigte nun auch der Oberste Gerichtshof diese Entscheidung.

Pfleger klagt Arbeitgeber

Die damalige Verordnung des Gesundheitsministeriums schrieb vor, dass Pflegeheime Mitarbeitern nur dann Zutritt gewähren dürfen, wenn sie durchgehend eine Maske tragen und einmal pro Woche einen Antigentest durchführen. Umgekehrt ergab sich laut dem Höchstgericht aus dieser Verordnung eine "zumindest mittelbare Verpflichtung" des Krankenpflegers, sich den kostenlosen Tests zu unterziehen. Da der Krankenpfleger zwar Maske trug, die angeordneten Tests aber verweigerte, durfte er seiner Pflegetätigkeit nicht mehr nachgehen. Dadurch konnte er auch die Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erfüllen. Der Mann stützte sich in seiner Klage gegen die Kündigung ganz allgemein auf den "Schutz von Grund- und Freiheitsrechten". Die grundrechtliche Interessenabwägung fiel aus Sicht der Gerichte aber "zweifellos zugunsten der Testpflicht aus". Es gehe "nicht nur um den Schutz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz, sondern auch um den Schutz der Heimbewohner als bekanntermaßen besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppe".

3-G-Regel gilt für alle Mitarbeiter in Pflegeheimen

Mittlerweile gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen grundsätzlich die 3-G-Regel. Einzelne Einrichtungen können aber auch strengere Regeln vorsehen.

Ähnliche Verfahren laufen derzeit auch im Lehrerbereich. Seit Pandemiebeginn wurden österreichweit 25 Lehrer gekündigt oder entlassen, weil sie entweder Tests oder Masken verweigerten oder Kinder nicht bei der Absolvierung von Selbsttests beaufsichtigen wollten. Höchstgerichtliche Entscheidungen dazu wurden bisher nicht bekannt.

(Quelle: apa)

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