VfGH-Urteil

Türkis-blaues Sicherheitspaket nicht rechtens

Veröffentlicht: 11. Dezember 2019 10:53 Uhr
Weite Teile des türkis-blauen "Sicherheitspakets" sind verfassungswidrig. Diese Entscheidung hat der Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofs Christoph Grabenwarter am Mittwoch bekannt gegeben. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen über den "Bundestrojaner" sowie über die automatische Auswertung von Video-und Section-Control-Daten über Autofahrer.

SPÖ und NEOS hatten die von ÖVP und FPÖ 2018 beschlossenen Überwachungsmaßnahmen beim Verfassungsgerichtshof angefochten.

Bundestrojaner nur "in äußerst engen Grenzen"

Die von ÖVP und FPÖ ab April 2020 geplante Überwachung von Computersystemen mit einem "Bundestrojaner" hat der Verfassungsgerichtshof noch vor Inkrafttreten gekippt. Diese verdeckte Überwachung von Computersystemen wäre aus Sicht der Verfassungsrichter "nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig", zitierte Grabenwarter aus dem Erkenntnis des Höchstgerichts.

Insbesondere kritisiert der Verfassungsgerichtshof, dass die geplanten Überwachungsmaßnahmen keinen ausreichenden Schutz von in die Überwachung einbezogenen unbeteiligten Dritten vorsehen. Die Überwachung von Computersystemen erlaube "Einblick in sämtliche, auch höchstpersönliche Lebensbereiche" und lasse Rückschlüsse auf die Gedanken, Vorlieben, Neigungen, Orientierungen und Gesinnungen der Anwender zu. Dies sei nur in äußerst engen Grenzen zum Schutz gewichtiger Rechtsgüter zulässig.

Zwar räumte Grabenwarter ein, dass auch von anderen Überwachungsmaßnahmen wie etwa Videoüberwachung oder Observation unbeteiligte Dritte betroffen sein können. Die verdeckte Infiltration von Computersystemen erreiche aber eine "signifikant erhöhte Streubreite".

(Quelle: apa)

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