Entscheidung ist gefallen

U-Haft über René Benko verhängt

Veröffentlicht: 24. Jänner 2025 13:48 Uhr
Festgenommen wurde Signa-Gründer René Benko bereits am Donnerstag. Nun steht fest: Er muss in Untersuchungshaft.

Nach der am Donnerstagmorgen erfolgten Festnahme des Signa-Gründers René Benko hat das Wiener Landesgericht für Strafsachen am Freitagnachmittag über den 47-jährigen Tiroler die U-Haft verhängt. Das Gericht geht von Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr aus, teilte Mediensprecherin Christina Salzborn mit. Der Beschluss ist rechtskräftig und vorerst bis 7. Februar rechtswirksam.

Benko macht keine Angaben

Benko machte in Beisein seines Anwalts Norbert Wess vor der Haftrichterin keine Angaben zu den wider ihn erhobenen Vorwürfen. Er akzeptierte deren Entscheidung, ihn in U-Haft zu nehmen. "Auf eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien wurde verzichtet", gab Salzborn in einer Presseerklärung bekannt. Damit steht fest, dass Benko die kommenden zwei Wochen in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt verbringen wird. Danach muss von Gesetzes wegen eine neuerliche Haftprüfung stattfinden und das weitere Vorliegen der angenommenen Haftgründe beurteilt werden. "Wir haben die Gerichtsentscheidung selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen und möchten diese öffentlich nicht weiter kommentieren", teilte Wess am Freitag der APA mit.

Die Haftbedingungen für U-Häftlinge sind gesetzlich in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie sollen demnach nicht mit anderen Untersuchungshäftlingen gemeinsam untergebracht werden, wenn sie nicht oder nur wegen geringfügiger strafbarer Handlungen vorbestraft sind. Benko gilt als unbescholten. U-Häftlinge dürfen weiters eigene Kleidung und Unterwäsche tragen und die Gegenstände nutzen, die ihnen bei der Aufnahme in die Justizanstalt überlassen wurden. Neben der Verköstigung steht ihnen der Bezug von Nahrungs-und Genussmitteln "nach den Regeln des Strafvollzugs" zu. Auch Zeitungen und Zeitschriften dürfen sie beziehen.

U-Häftlingen sind grundsätzlich nicht zur Arbeit im Gefängnis verpflichtet. Falls sie jedoch unter den für Strafgefangene geltenden Bedingungen von sich aus arbeiten möchten, wird ihnen ihre Arbeit vergütet. Ein U-Häftling darf sich mit seinem Rechtsanwalt grundsätzlich allein besprechen. Nur in wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmefällen - etwa wenn die Beweisfindung erschwert werden könnte - kann der Staatsanwalt bei einem Gespräch zwischen einem Beschuldigtem und dessen Verteidiger anwesend sein.

Das wird Benko vorgeworfen

Dem 47-jährigen Tiroler wird vorgeworfen, Investoren betrogen und Gläubiger geschädigt zu haben. Er soll trotz laufender Insolvenzverfahren, die auch ihn als Privatperson betrafen, versucht haben, noch vorhandenes Vermögen zu verschleiern. So soll er verheimlicht haben, dass er weiterhin als "faktischer Machthaber und wirtschaftlicher Berechtigter" der Laura-Privatstiftung agierte.

Festnahme in Innsbruck

Die Festnahme erfolgte in Innsbruck - nach jüngsten Informationen der APA in Benkos Büroräumlichkeiten und nicht in dessen Villa, wie es zunächst geheißen hatte. Der Signa-Gründer soll "eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen", wurde danach von der WKStA kommuniziert. Sie ermittelt gemeinsam mit deutschen Behörden gegen Benko, nachdem Benkos einstiges Firmenimperium 2023 zusammengebrochen war.

Benko war nach seiner polizeilichen Befragung in Innsbruck am Donnerstagnachmittag von der Justizwache nach Wien überstellt worden. Er wurde um 17.10 Uhr in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt eingeliefert. Die Nacht auf Freitag verbrachte er in einer Zelle der größten JA des Landes.

(Quelle: salzburg24)

Lädt
Du hast die maximale Anzahl an Autor:innen/Themen erreicht. Um dem Thema zu folgen, entferne bitte andere Autor:innen/Themen. Themen bearbeiten

Um "meine Themen" nutzen zu können, musst Du bitte der Datenspeicherung hierfür zustimmen

Kommentare (0)
Diskussion anzeigen K Diskussion ausblenden Esc
merken
Nicht mehr merken