Ibiza-Affäre

Verhandlung vorerst abgesagt

Die türkis-blaue Regierung stolperte über die Ibiza-Affäre
Veröffentlicht: 26. Juni 2019 11:21 Uhr
Ein dreitägiger Verleumdungsprozess mit speziellem Hintergrund hätte am Mittwoch am Landesgericht Krems seinen Lauf nehmen sollen. Angeklagt ist jener Sicherheitsberater, der den mutmaßlichen Begleiter der Oligarchen-Nichte im Ibiza-Video ausgebildet haben will. Der Mann erschien aber nicht, er suchte nach Angaben der vorsitzenden Richterin mit 2,9 Promille Alkohol im Blut das Krankenhaus auf.

Dass sich der Sicherheitsberater am geplanten Verhandlungsstart nicht einfand, schien selbst die Richterin zu überraschen. In einer Handbewegung schmiss sie den Talar in Richtung Tisch, als sie von Verteidiger Sebastian Lesigang beim Betreten des Schwurgerichtssaals über das Fernbleiben des Angeklagten informiert wurde. Der Rechtsanwalt sprach von einer "psychischen Erkrankung" seines Mandanten, aufgrund derer sich der Verdächtige in das Universitätsklinikum Krems begeben hatte.

Verfahren erst im Herbst

Das Schöffenverfahren wird erst im Herbst am Landesgericht Krems stattfinden. Der Beschuldigte sei verhandlungsunfähig und im Universitätsklinikum Tulln stationär aufgenommen worden, teilte Gerichtssprecher Ferdinand Schuster mit. Im Spital befinde sich der Verdächtige "krankheitsbedingt", sagte der Sprecher. Ein genauer Termin für den Prozessbeginn im Herbst müsse erst festgelegt werden, betonte Schuster.

2,9 Promille Alkohol: Prozess verschoben

"Für heute hat es sich erledigt", sagte die Richterin. Der Sicherheitsberater sei nicht im Kremser Universitätsklinikum aufgenommen, sondern nunmehr ins Landesklinikum Tulln überstellt worden. Er habe bei einem Test 2,9 Promille Alkohol im Blut gehabt. Das Erscheinen des Angeklagten sei daher "für heute nicht möglich". 

Auch Zeugenaussage von Detektiv abgesagt

Durch die Absage der Verhandlung fiel auch die für Mittwochnachmittag geplante Zeugeneinvernahme jenes Detektivs ins Wasser, der sich auf Ibiza mit den beiden ehemaligen FPÖ-Politikern Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus getroffen haben soll. Der Mann sollte via Video-Schaltung aussagen.

Eines stellte die vorsitzende Richterin jedoch klar: "Es geht nicht einmal am Rande um Ibiza, diesbezügliche Fragen und Stellungnahmen werden nicht zugelassen." Das Ibiza-Video betreffe das gegenständliche Verfahren weder im Bereich des Strafantrags noch hinsichtlich der Anklageschrift. "Sollte sich jemand dafür interessieren, wissen Sie Bescheid, dass darüber hier nicht gesprochen wird", bekräftige die Juristin.

(Quelle: apa)

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