Verordnung aus Ministerium

VfGH kippt Klassenteilung und Maskenpflicht

++ THEMENBILD ++ ZU APA0043 VOM 14.5.2020 - Eine Mund-Nasen-Schutzmaske eines Schülers der in einer Klasse in einer Volksschule in Wien betreut wird, aufgenommen am Mittwoch, 13. Mai 2020 . Lehrer und andere Mitarbeiter sind in diesen Tagen mit Vorbereitungsarbeiten für die benötigten Rahmenbedingungen beschäftigt. Der Unterricht an den Volksschulen wird am kommenden Montag 18. Mai 2020 unter Einhaltung diverser Sicherheitsbestimmungen wieder aufgenommen.
Veröffentlicht: 23. Dezember 2020 12:54 Uhr
Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) war die Entscheidungsgrundlage des Bildungsministeriums zur Maskenpflicht und Teilung von Schulklassen im Zuge der Corona-Maßnahmen im Frühjahr "nicht erkennbar", wie er am Mittwoch mitteilte.

Das Erkenntnis folgt damit der Argumentation zweier Kinder und deren Eltern gegen die im Mai erlassene Verordnung zum abwechselnden Präsenzunterricht an Schulen und zum Tragen des Mund- und Nasenschutzes außerhalb des Unterrichts.

Die Beschwerdeführer machten gegen die auf das restliche Schuljahr 2019/2020 bezogene Verordnung geltend, "dass die angefochtenen Bestimmungen gegen den Gleichheitsgrundsatz, das Recht auf Privatleben und das Recht auf Bildung verstoßen".

"Mit dem heute veröffentlichten Erkenntnis hat der VfGH ausgesprochen, dass die angefochtenen Bestimmungen gesetzwidrig waren", heißt es nun. "Der Bundesminister hat trotz entsprechender Aufforderung dem VfGH keine Akten betreffend des Zustandekommens der Verordnung vorgelegt und konnte so nicht nachvollziehbar darlegen, weshalb er die angefochtenen Maßnahmen für erforderlich gehalten hat. Diese Maßnahmen waren daher rechtswidrig verordnet worden", so das Höchstgericht.

(Quelle: apa)

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