Urteil rechtskräftig

Vier Jahre Haft für Einbruch bei Karoline Edtstadler

Veröffentlicht: 13. März 2024 10:35 Uhr
Jener Mann, der vergangenen Sommer in die Wohnung von Karoline Edtstadler eingebrochen war, ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der 50-Jährige sorgte nach Ende der Verhandlung noch für eine kuriose Verabschiedung.
SALZBURG24 (nic)

Ein 50-jähriger Mann mit serbischen Wurzeln ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht für einen Einbruch in die Wiener Wohnung von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der mehrfach Vorbestrafte nahm die Strafe nach Rücksprache mit Verteidiger Peter Philipp an und verabschiedete sich von den anwesenden Medienvertreterinnen und -vertretern mit einem höflich-irritierenden "Auf Wiedersehen".

Auch der Staatsanwalt war mit der Sanktion einverstanden. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Polizei störte Einbrecher

Der Angeklagte hatte sich gemeinsam mit einem vorerst noch unbekannten Komplizen in professioneller Manier Zutritt in Edtstadlers Wohnung verschafft, indem sie am 23. August 2023 die Sicherheitstür mit einem Hebelwerkzeug und einer Druckplatte aufbrachen. Die beiden rafften dann in den Räumlichkeiten Wertgegenstände in Höhe von rund 8.000 Euro zusammen und wollten die Beute gerade aus der Wohnung schaffen, als sie die an der Adresse eintreffende Kriminalpolizei bemerkten. Edtstadler hatte zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, die die Polizei auf den Plan riefen. Die Einbrecher ergriffen mit 60 Euro Bargeld und einer WLAN-Kamera überstürzt die Flucht. Der 50-Jährige konnte jedoch in weiterer Folge aufgrund am Tatort hinterlassener DNA-Spuren ausgeforscht und festgenommen werden.

Edtstadler nicht bei Verhandlung

Edtstadler war bei der Verhandlung nicht anwesend. Auf Grund der geständigen Verantwortung des Angeklagten hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung schon im Vorfeld auf ihre zeugenschaftliche Einvernahme verzichtet. Der vorsitzende Richter eines Schöffensenats hatte die Ministerin daher nicht geladen.

(Quelle: apa)

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