Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes haben Eltern Anspruch auf Karenz, wenn sie mit ihm im gemeinsamen Haushalt leben. Mindestens dauern muss die Karenz zwei Monate.
Die Bundesregierung will nun einen Anreiz für mehr Beteiligung der Väter in der Kinderbetreuung schaffen. Erreicht werden soll das durch einen vor rund zwei Wochen eingebrachten Gesetzesantrag, der vorsieht, dass zwei Monate der Karenzzeit vom Vater in Anspruch genommen werden müssen, sofern man die vollen 24 Monate nutzen möchte. Außerdem soll der Familienzeitbonus auf 1.480 Euro verdoppelt werden.
Männer für zwei Monate in Karenz
Die Dauer des gesetzlichen Karenzanspruchs bis zum zweiten Lebensjahr ändert sich damit nicht. "Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme der Karenz gibt es für den anderen Elternteil natürlich nicht. Will man als Elternpaar allerdings die volle bisherige Karenzdauer bis zum zweiten Lebensjahr des Kindes ausschöpfen, sind zumindest zwei Monate für den anderen Teil vorbehalten", betonte Arbeitsminister Martin Kocher.
Alleinerziehende bleiben davon unberührt. Finanziell hätten die Eltern keine Kürzungen zu befürchten, da die absolute Höhe des Kinderbetreuungsgeldes unabhängig von der Bezugsdauer gleich bleibe. Dadurch soll die Väterkarenz häufiger in Anspruch genommen und die partnerschaftliche Aufteilung der Betreuung gefördert werden.
Kritik an neuem Modell
Ines Grössenberger, Frauenreferentin der Arbeiterkammer Salzburg, sagt im SALZBURG24-Gespräch Dienstag über das neue Modell: „Es ist gut, dass die Zeit für die Väter reserviert ist, weil sie so auch besser beim Arbeitgeber argumentieren können, wieso sie in Karenz gehen wollen“. Gleichwohl sei das neue Modell „nicht der ganz große Wurf“, so Grössenberger. „Ich hätte mir ein ausgereifteres Modell gewünscht.“
Kritik gibt es vonseiten der Gewerkschaft GPA. Deren Vorsitzende Barbara Teiber sagt: „Frauen, deren Männer einfach nicht in Karenz gehen wollen, hilft diese Maßnahme nichts, sondern macht ihnen nur das Leben schwer."
Auch bei den NEOS fand die neue Regelung wenig Anklang. So fordert Familiensprecher Michael Bernhard einen individuellen Karenz- und Kinderbetreuungsgeld-Anspruch. "Damit könnte jeder Elternteil – unabhängig vom Geschlecht – innerhalb von drei Jahren für bis zu neun Monate in Karenz gehen. Damit wäre es auch möglich, Karenzzeiten auch gleichzeitig und damit als hochqualitative Familienzeit zu nutzen."
So funktioniert die Karenz
Nach aktueller Regelung beginnt die Karenz für jenen Elternteil, der sie zuerst in Anspruch nimmt, mit dem Ende der Schutzfrist nach der Geburt. Die Schutzfrist dauert in der Regel acht Wochen, kann aber auch länger dauern. Bei der Mutter kann die Karenz auch im Anschluss an einen Urlaub oder Krankenstand beginnen.
Hat der Elternteil, der das Kind zunächst betreut, keinen Anspruch auf Karenz (z.B. Selbstständige, Studierende, Hausfrauen/Hausmänner), kann der unselbständig erwerbstätige Elternteil auch zu einem späteren Zeitpunkt Karenz nehmen.
Österreich stürzt im Gleichberechtigungsranking ab
Der von Grünen und ÖVP eingebrachte Initiativantrag soll die europäische Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige, die auch als "Work-Life-Balance-Richtlinie" bekannt ist, umsetzen. "Wir arbeiten damit gegen die Ist-Situation, dass Frauen immer noch den Großteil der Care-Arbeit leisten", betonte Sigrid Maurer (Grüne). Erfreulicherweise würden immer mehr Männer mehr Betreuungszeit übernehmen wollen, auch diese hätten es aufgrund von Vorurteilen aber oft schwer. Deshalb werde der Diskriminierungsschutz im Gleichbehandlungsgesetz erweitert und könne so auch von Eltern und pflegenden Angehörigen leichter in Anspruch genommen werden. "Davon profitieren beide Elternteile und die Kinder", fasste Maurer den Antrag zusammen.
Dass Österreich in Sachen Gleichberechtigung noch Luft nach oben hat, zeigt die vom Weltwirtschaftsforum (WEF) erstellte globale Rangliste der Gleichstellung zwischen Männern und Frauen. In dieser ist Österreich heuer um 26 Plätze auf Rang 47 unter 146 abgestürzt. Wichtige Schrauben, um in Sachen Gleichstellungspolitik voranzukommen, seien Lohntransparenz, verpflichtende Karenz für beide Elternteile und ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung.
(Quelle: salzburg24)






