Mit einer neuen Regelung plant die Europäische Union (EU) nach schweren Verkehrsverstößen wie Trunkenheit am Steuer oder Unfällen mit Todesfolge Fahrverbote EU-weit umzusetzen. Diese geplante Reform ist Teil eines umfassenden Vorhabens, die Verkehrssicherheit in der Union zu verbessern. Das neue Gesetz solle der „relativen Straflosigkeit“ schwerer Verkehrssünder:innen im Ausland ein Ende setzen und die Sicherheit auf Europas Straßen erhöhen, so etwa der ungarische Verkehrsminister und EU-Ratsvorsitzender Bálint Nagy.
Die Richtlinie, die von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, umfasst schwere Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie das Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen. Auch Verkehrsdelikte, die zum Tod oder schwerer Verletzung führen, sollen darunter fallen. Eine Grundvoraussetzung für die Durchsetzung dieser Regelung ist, dass der Mitgliedsstaat, in dem der Verstoß begangen wurde, ein Fahrverbot von mindestens drei Monaten verhängt hat. Zudem müssen alle verfügbaren Rechtsmittel ausgeschöpft sein, bevor der Führerscheinentzug für die ganze EU geltend durchgesetzt werden kann.
Laut Vorschlag des EU-Parlaments sollen zu diesen schweren Delikten auch Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 50 km/h im Freiland bzw. 30 km/h in Wohngebieten sollen zum Führerscheinentzug führen können.
Ein Vorteil des möglichen EU-weiten Fahrverbotes sei die bessere internationale Zusammenarbeit. Künftig sollen die Behörden der verschiedenen Mitgliedsstaaten verstärkt Informationen über solche schweren Verstöße austauschen. Das und einheitlichere Sanktionen sollen für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen.
Das Fahrverbot würde in erster Linie diskutiert werden, um auf die steigende Anzahl schwerer Verkehrsdelikte zu reagieren. Im Rahmen der „Vision Zero“ wurde außerdem als Ziel gesetzt, die Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten auf EU-Straßen bis 2030 um die Hälfte zu verringern und bis 2025 auf nahezu null zu senken. Die grenzübergreifende Sicherheit auf den Straßen soll erhöht und vor allem tödliche Unfälle deutlich reduziert werden – indem fahrlässige Lenker:innen EU-weit aus dem Verkehr gezogen werden. Die Maßnahme soll darüber hinaus auch als Abschreckung dienen.
Durch die Vereinheitlichung der Strafen könne durchaus auch der Druck auf einzelne Regierungen erhöht werden, ihre Verkehrsgesetze zu verschärfen und konsequenter durchzusetzen. So würden auch die geltenden Verkehrsregeln in der EU angepasster.
Vorgeschlagen wird, dass die EU-Staaten einander innerhalb von zehn Werktagen über Entscheidungen zum Führerscheinentzug informieren sollen. Innerhalb weiterer 15 Werktage soll dann entschieden werden, ob das Fahrverbot EU-weit gelten soll. Die betroffenen Lenker:innen sollen dann binnen weiterer sieben Tage über die Entscheidung informiert werden. Als großes Hindernis wird die länderübergreifende Bürokratie gesehen. Es ist nicht abzuschätzen, wie schnell die Regelung auf alle EU-Mitgliedsstaaten ausgerollt werden kann – sofern sie umgesetzt wird.
(Quelle: salzburg24)