- Welche Informationen werden in der ELGA gespeichert?
- Wer kann auf ELGA-Daten zugreifen?
- Muss ich meine Daten in die ELGA speichern?
- Wie sieht es mit Datenschutz allgemein aus?
- Was ist mit älteren bzw. nicht-technikaffinen Menschen?
- Was kostet der ELGA-Ausbau?
- Gibt es schon einen zeitlichen Horizont?
- Welche Vorteile soll der ELGA-Ausbau bringen?
- Welche Nachteile bringt der ELGA-Ausbau möglicherweise mit sich?
Welche Informationen werden in der ELGA gespeichert?
Aktuell: Derzeit werden in der ELGA elektronische Rezepte sowie der E-Impfpass und E-Befunde gespeichert. Letztere umfassen Entlassungsbriefe, Laborbefunde sowie Befunde der bildgebenden Diagnostik.
Geplant: Kassenärztinnen und Kassenärzte sollen ab 2025 zur „Diagnosecodierung“ verpflichtet werden. Ab 2026 gilt das dann auch für Wahlärzt:innen. Zudem sollen künftig alle Bild- und Laborbefunde in der ELGA gespeichert werden. In Zukunft werden dann also sämtliche Diagnosen und Gesundheitsdokumente auch digital abgelegt und nicht mehr nur jene von bestimmten Einrichtungen.
Geplant ist außerdem die Einbindung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Eltern-Kind-Pass-Daten sowie Telemonitoring.
Wer kann auf ELGA-Daten zugreifen?
Aktuell: Bisher konnten nur Patient:innen sowie ELGA-teilnehmende Gesundheitsdienstanbieter auf die ELGA-Daten zugreifen. Zu Letzteren zählen etwa Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Apotheken und Teile der Ärzteschaft. Ausgenommen waren beispielsweise Mediziner:innen im Dienst der Sozialversicherung, Ärztinnen und Ärzte mit behördlichen Aufgaben (Amtsärzt:innen, Mediziner:innen bei der Musterung), Arbeitsmediziner:innen sowie Schulärzt:innen.
Geplant: In Zukunft sollen die Daten laut eHealth-Strategie auch für Angehörige anderer Gesundheitsberufe zugänglich sein, etwa für Mitarbeiter:innen von Rettungsorganisationen und das Personal der Gesundheitshotline 1450.
Muss ich meine Daten in die ELGA speichern?
Nein. Patientinnen und Patienten haben weiterhin die Möglichkeit zum „Opt-out“. Hier wird sich zumindest nach aktuellem Informationsstand nichts ändern.
Wie sieht es mit Datenschutz allgemein aus?
Datensicherheit soll laut Rauch oberste Priorität haben. Wie bisher sollen nur bereits vorhandene Daten verknüpft und zugänglich gemacht werden, betonte er bei der Präsentation der eHealth-Strategie. Ein zentraler „Datensilo“ werde nicht geschaffen. Die Umsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der EU-rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Verordnung zur Errichtung eines Europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS), wie aus dem entsprechenden Dokument hervorgeht.
Was ist mit älteren bzw. nicht-technikaffinen Menschen?
Die Bedienung der ELGA-Anwendungen soll so einfach wie möglich gestaltet werden. Laut eHealth-Strategie werden aber parallel zu ELGA auch weiterhin analoge Wege zum Gesundheitssystem, etwa mittels e-Card, angeboten – die Nutzung basiert also weiterhin auf Freiwilligkeit.
Was kostet der ELGA-Ausbau?
Insgesamt sind für die Digitalisierung im Gesundheitswesen jährlich 51 Millionen Euro vorgesehen. Damit finanziert werden soll aber nicht nur der Ausbau der ELGA, sondern auch der Ausbau der Gesundheitshotline 1450 sowie die Einführung mehrerer Gesundheits-Apps. Ab dem kommenden Jahr sollen erste Anwendungen im Rahmen eines Pilotprojekts getestet werden. Auch die ELGA soll eine eigene App bekommen.
Gibt es schon einen zeitlichen Horizont?
Erste Schritte des ELGA-Ausbaus wie etwa die Verpflichtung sämtlicher Kassen- und Privatärzt:innen zur Erstellung digitaler Diagnosen sollen bereits in den kommenden beiden Jahren erfolgen. Auch die elektronische Patientenverfügung soll bis spätestens 2026 Realität sein. Bis 2030 soll der Ausbau abgeschlossen werden.
Welche Vorteile soll der ELGA-Ausbau bringen?
Der ELGA-Ausbau soll vor allem eine bessere Versorgung der Patient:innen mit sich bringen. Weil das Gesundheitspersonal direkt Zugang zu wichtigen Informationen hat, kann es schneller und besser informierte Entscheidungen treffen. Umfassendere Medikationsdaten helfen auch, Wechselwirkungen und Doppelverordnungen zu vermeiden.
Das ebenfalls geplante Telemonitoring ermöglicht die kontinuierliche Überwachung von Gesundheitsparametern und kann vor allem chronisch Kranke entlasten. Auch das Selbstmanagement von Krankheiten wird erleichtert, weil auch Patient:innen selbst jederzeit Zugang zu ihren Gesundheitsdaten haben.
Online-Terminvereinbarungen und digitale Dokumentation reduzieren die Notwendigkeit von Arztbesuchen und Wartezeiten.
Welche Nachteile bringt der ELGA-Ausbau möglicherweise mit sich?
Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen: Gesundheitsdaten sind sensibel. Die Sorge vor Missbrauch und Datenschutzverletzungen bleibt wohl bei einigen Nutzer:innen bestehen. Zudem könnte eine solche Datenbank ein attraktives Ziel für Cyberangriffe darstellen.
Hinzu kommt, dass nicht allen Menschen vom Ausbau der ELGA gleichermaßen profitieren. Nicht alle Patient:innen haben denselben Zugang zu notwendiger Technik oder die notwendigen Kompetenzen, um die geplanten ELGA-Anwendungen zu nutzen. Ältere oder weniger technikaffine Menschen könnten Schwierigkeiten haben, die digitalen Angebote zu bedienen.
Hier findet ihr die ganze eHealth-Strategie Österreichs:
PDF: eHealth-Strategie Österreich(Quelle: salzburg24)