In den meisten Gemeinden im Bundesland Salzburg sind private Feuerwerke zu Silvester verboten. Doch nicht alle halten sich daran. Für manche gehört das „Einschießen“ des Neuen Jahres dazu. Damit geparkte Fahrzeuge nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, rät der ÖAMTC, einen sicheren Parkplatz zu suchen – etwa in einem Parkhaus oder einer Garage.
Verursacher oft nicht auszuforschen
Doch nicht immer ist das möglich. Sollte euer Auto tatsächlich von einem Böller oder einer Rakete getroffen und beschädigt werden, stellt sich die Frage, wer zahlt. In den meisten Fällen wird es wohl unmöglich sein, den Verursacher oder die Verursacherin auszuforschen. Somit kann man die Reparaturkosten auch nicht in Form des Schadenersatzes geltend machen, informiert der ÖAMTC am Montag in einer Aussendung.
Kaskoversicherung kann Kosten übernehmen
„Glücklich ist, wer in einem solchen Schadensfall eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Je nach Versicherungsbedingungen kann in diesen Fällen eine Kostenübernahme im Rahmen des Vandalismusschadens möglich sein“ erklärt Rechtsexpertin Christina Holzer-Weiß.
Techniker Balthasar Wallner empfiehlt, auch kleinere „Treffer“ auf Lack oder auf der Windschutzscheibe nicht unbehandelt zu lassen und mit der Reparatur nicht zu lange zu warten. „Damit kann man einer größeren Glasreparatur und Rostschäden vorbeugen."
(Quelle: salzburg24)