Dass seit Jänner Insekten in Nahrungsmitteln verwendet werden dürfen, hat bei der Arbeiterkammer OÖ die Telefone heiß laufen lassen. Die Konsumentenschützer:innen beruhigen aber alle, die befürchten, unbewusst in einen Faschingskrapfen mit Grillenpulver zu beißen: Insekten müssen auf der Zutatenliste stehen und es seien eher teure Nischenprodukte. Hingegen wüssten viele nicht, dass bereits seit Jahrzehnten andere aus Insekten herstellte Zusatzstoffe in Lebensmitteln üblich seien.
Was muss auf Zutatenliste?
Laut EU-Verordnungen dürfen seit Jänner 2023 Pasten oder Mehl aus Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers in einigen Lebensmitteln wie Brot und Backwaren, Pizza oder Nudeln verwendet werden. Was laut Expertinnen und Experten proteinreich und ressourcenschonend ist, sorgt bei manchen Konsumierenden aber für Unbehagen. Allerdings: Insektenmehl und -paste müssen auf die Zutatenliste, beruhigt die Arbeiterkammer. Dort muss sowohl die lateinische Bezeichnung der Tiere als auch ihr deutscher Name angeführt sein, zum Beispiel: "Acheta doesticus (Hausgrille, Heimchen), gefroren". Bei jenen Insekten, die in Verdacht stehen, Allergien auszulösen, ist außerdem ein entsprechender Zusatzhinweis verpflichtend. Die Konsumentenschützer der AK OÖ würden allerdings eine Kennzeichnung auf der Vorderseite der Packung, die derzeit nicht verpflichtend ist, besser finden.
E-Nummern bei Lebensmitteln
Wie groß ist "Gefahr" von Insektenkrapfen und Co?
Die "Gefahr", irrtümlich ein Insektenprodukt zu erwischen, ist offenbar recht gering: Diese Lebensmittel seien nach wie vor Nischenprodukte. Die Herstellung sei sehr aufwendig und teuer. Daher sei nicht davon auszugehen, dass die Unternehmen Insekten als billige Alternative in der Massenproduktion einsetzen, so die Fachleute der AK.
Insekten in anderen Süßigkeiten
In diversen Süßigkeiten seien hingegen sehr wohl häufig Zusatzstoffe aus Insekten enthalten - und zwar bereits seit Jahrzehnten und wesentlich schwieriger als solche zu erkennen: Als Beispiele nennen die Expert:innen den roten Farbstoff Karmin (E120), der aus Scharlach-Schildläusen hergestellt wird, oder das Schildlausharz Schellack (E904), das Schokobonbons ihren Glanz verleiht. Details dazu und zu den anderen – insgesamt rund 300 – in der EU zugelassenen Zusatzstoffen findet ihr in der E-Nummern-Broschüre der AK OÖ. Insektenkrapfen und Co dürften zumindest nichts für jeden Geschmack sein.
(Quelle: apa)