Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Grasser kann sie beeinspruchen. Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde. Das geht aus einer Pressemitteilung der WKStA vom Freitag hervor. Zuvor hatte die Krone.at (online) darüber berichtet.
Klage gegen Grasser
Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz und nach Befassung des Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich ("Weisungsrat"), der gegen das Vorhaben der WKStA keinen Einwand erhob, heißt es weiter in der Mitteilung.
(Quelle: apa)