Menschen, die evangelisch sind, könnten dann den Karfreitag freinehmen, schlägt Risak, der auch dem Beraterstab der EU-Kommission angehört, vor. Denkbar wäre es für ihn, noch einen zweiten, schon bestehenden Urlaubstag mit einem solchen Rechtsanspruch zu verknüpfen. "Muslime hätten dann ebenfalls künftig einen Anspruch darauf, an hohen Festtagen freizubekommen", so der Arbeitsrechtsexperte.
Was geschieht mit Jom-Kippur?
Der Vorschlag mit dem zusätzlichen Urlaubstag für alle würde auch die Frage lösen, was mit dem jüdischen Feiertag Jom-Kippur geschieht. Im Generalkollektivvertrag ist nämlich festgelegt, dass das Versöhnungsfest nur für Juden ein Feiertag ist. Im Lichte des Karfreitag-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte dies in puncto Diskriminierung ebenfalls problematisch sein, meint auch Risak. Atheisten würden einen normalen Urlaubstag dazubekommen.
Urteil zu Karfreitag schlägt hohe Wellen
Am Wochenende hatte sich heraus kristallisiert, dass der von Evangelischer und Katholischer Kirche eingebrachte Vorschlag, einfach auf Zuschläge am Feiertag zu verzichten, einen Haken hat. Auch dies dürfte EU-rechtswidrig sein, wie der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker nach Beratungen mit Experten einräumte. Bünker trifft am Mittwoch den zuständigen Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP), um das Thema zu besprechen.
(APA)
(Quelle: apa)