ABD0112_20200327 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA0577 VOM 27.3.2020 - Selbstständige, denen aufgrund der Coronakrise Umsätze und Einkommen wegbrechen, können ab Freitag, 27. März 2020, 17 Uhr, Notfallhilfen aus dem mit einer Milliarde Euro dotierten Härtefall-Notfallfonds beantragen. Die Wirtschaftskammern schalten dazu das Online-Formular frei. - FOTO: APA/HANS KLAUS TECHT
Die zweite Phase beim Härtefallfonds für Selbstständige startet. Das Geld kann am Montag (12.00 Uhr) auf der Wirtschaftskammer-Website beantragt werden. Zur Verfügung stehen bis zu 2.000 Euro drei Monate lang, also insgesamt bis zu 6.000 Euro. Betroffene bekommen, wenn sie eine "wirtschaftlich signifikante Bedrohung durch COVID-19" nachweisen, in der Regel 80 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt.
Das Finanzministerium hatte in der vergangenen Woche die Richtlinien für die zweite Auszahlungsphase fertiggestellt. Insgesamt steht für betroffene Kleinunternehmer ein zwei Milliarden Euro schwerer Fördertopf zur Verfügung. In einer ersten Phase ist bereits eine Soforthilfe von meist 1.000 Euro ausbezahlt worden. Diese wird in der zweiten Phase abgezogen. Bisher gab es 144.000 Anträge, 121 Mio. Euro wurden ausgeschüttet.
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