Gerichtsurteil

100 Kilo Drogen, Millionen-Geschäft: Salzburger Bande verurteilt

Veröffentlicht: 29. Jänner 2025 19:48 Uhr
Im Prozess um den Handel mit 100 Kilogramm Drogen sind am Mittwoch am Landesgericht Salzburg alle vier Angeklagten schuldig gesprochen worden. Sie sollen über ein Jahr lang im Rahmen einer kriminellen Vereinigung mit Cannabis, Kokain, Ecstasy und Beruhigungstabletten rund eine Million Euro Umsatz gemacht haben.

Im Prozess um den Handel mit 100 Kilogramm Drogen sind am Mittwoch am Landesgericht Salzburg alle vier Beschuldigten anklagekonform verurteilt worden. Sie fassten Strafen von vier Jahren unbedingt bis zu 18 Monaten bedingt aus. Die Hauptbeschuldigten, zwei 20-jährige Salzburger, die dreieinhalb und vier Jahre unbedingte Haft kassierten, sollen im Rahmen einer kriminellen Vereinigung von Mai 2023 bis Mai 2024 mit dem Verkauf der Drogen rund eine Million Umsatz erzielt haben.

Drogen von Deutschland nach Salzburg gebracht

Die beiden Salzburger haben der Anklage der Staatsanwaltschaft Salzburg zufolge die verschiedenen Drogen - es handelt sich um Cannabiskraut, Cannabisharz, MDMA/Ecstasy, Kokain und um zumindest 14.400 Stück suchtgifthaltige Beruhigungstabletten - von Deutschland nach Salzburg eingeführt haben.

Drogen an Packstationen nach Bayern geliefert

Das Suchtgift wurde laut Anklage im Darknet bestellt und in Paketsendungen von Ostdeutschland an Packstationen in Freilassing beziehungsweise Berchtesgaden nach Bayern geliefert. Dort sollen sie vorwiegend von den zwei Hauptbeschuldigten abgeholt und nach Salzburg gebracht worden sein. Aufbewahrt wurden die Drogen teils in einer Wohnung, in der ein 31-jähriger, mitangeklagter Mexikaner lebte, und in einer Storebox, welche die Hauptangeklagten angemietet hatten.

Mit Unterstützung eines mitangeklagten, 21-jährigen Salzburgers, des Mexikaners und eines weiteren, 28-jährigen Mexikaners, der untergetaucht ist und nach dem gefahndet wird, wurden die Drogen an großteils unbekannte Abnehmer verkauft.

Salzburger Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab

Der viertangeklagte 21-Jährige wurde zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt. Der drittangeklagte 31-Jährige erhielt drei Jahre unbedingte Haft. Die Urteile des Schöffensenats sind nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Der Erstangeklagte und der Viertangeklagte, der als einziger des Quartetts nicht in U-Haft sitzt, haben das Urteil akzeptiert.

(Quelle: apa)

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