E-Scooter sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Gestiegen sind auch die Unfallzahlen. Eine detaillierte Analyse sei aber lange Zeit nicht möglich gewesen, weil die E-Scooter-Unfälle statistisch gemeinsam mit E-Bikes und Fahrrädern geführt wurden, teilt der ÖAMTC in einer Aussendung am Montag mit. Das hat sich nun geändert: Erstmals wurden E-Scooter gesondert erfasst. 1.762 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von E-Rollern gab es im Jahr 2023 in ganz Österreich, wie aus den Daten der Statistik Austria hervorgeht. 1.607 Lenkerinnen und Lenker wurden verletzt, drei Menschen kamen ums Leben.
Salzburg bei E-Scooter-Unfällen im Mittelfeld
Salzburg liegt im Bundesländervergleich mit 149 Unfällen im Mittelfeld. Am meisten gab es in Wien (521), am wenigsten im Burgenland (16). Hier eine Auflistung:
- Burgenland: 16
- Kärnten: 113
- Niederösterreich: 263
- Oberösterreich: 248
- Salzburg: 149
- Steiermark: 216
- Tirol: 137
- Vorarlberg: 99
- Wien: 521
Todesfälle gab es in Salzburg keine, aber 26 schwere und 119 leichte Verletzungen. Die Art der Verletzungen unterscheide sich nicht von jenen bei Zweiradunfällen, erklärt ein Sprecher des Kardinal Schwarzenberg Klinikums in Schwarzach (Pongau) am Montag auf S24-Anfrage. Häufig komme es zu Brüchen der Extremitäten oder des Schlüsselbeins. Bei Stürzen über den Lenker seien innere bzw. Bauchverletzungen möglich. Besonders, wenn die Verunfallten keinen Helm tragen, komme es auch zu Kopfverletzungen.
Viele Vorrangverletzungen und Unachtsamkeiten
Die häufigsten Unfallursachen österreichweit waren Vorrangverletzungen (28 Prozent) und Unachtsamkeit bzw. Ablenkung (23 Prozent). In den meisten Fällen handelte es sich um Allein- und Kreuzungsunfälle (34 bzw. 29 Prozent). „Auffällig ist jedoch der im Vergleich zu anderen Mobilitätsformen große Anteil an Unfällen aufgrund von Missachtung von Ge- und Verboten (20 Prozent) sowie Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss (12 Prozent)“, schlägt der ÖAMTC Alarm. Eine mögliche Erklärung dafür sieht Verkehrstechniker David Nosè im zu geringen Risikobewusstsein.
Das zweite, große Problemfeld seien fehlende Fahrfertigkeiten. Die Fahrdynamik von E-Scootern sei sehr speziell. Umso wichtiger sei es, vor der ersten Fahrt im Straßenverkehr in einem geschützten Bereich zu üben, rät der Experte. Zudem ruft der ÖAMTC auf, einen Helm zu tragen und nicht alkoholisiert oder unter Drogen- bzw. Medikamenteneinfluss zu fahren. Vor allem in der dunklen Jahreszeit sollten die Lenker:innen helle Kleidung und Reflektoren tragen, um besser gesehen zu werden.
Was ist ein E-Scooter?
Ein Elektro-Scooter nach Paragraf 88b der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein elektrisch betriebener Kleinroller. Er darf eine Maximalleistung von 600 Watt und 25 km/h nicht überschreiten. Der Alkoholgrenzwert bei E-Scootern liegt bei 0,8 Promille. Das gesetzlich vorgeschriebene Alterslimit liegt bei zwölf Jahren. Wer einen Radfahrausweis in der Tasche hat, darf schon ab neun Jahren fahren. Kinder unter zwölf Jahren dürfen im öffentlichen Verkehr (außer in Wohnstraßen) aber nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Unter-Zwölfjährige müssen außerdem einen Helm tragen.
Wo darf man mit E-Scooter fahren?
Für E-Scooter-Lenker:innen gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Radfahrer:innen. Benützt werden müssen also die sogenannten Radfahranlagen. Sind diese nicht vorhanden, darf man auf der Straße fahren. Gibt es etwa einen Radweg oder Geh- und Radweg ohne Benützungspflicht, können diese oder die Fahrbahn benützt werden. Radwege mit Benützungspflicht müssen – wie der Name schon sagt – genutzt werden. Erlaubt ist auch das Fahren auf Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radfahrerüberfahrten und Co.
Auf einem durch Sperrlinie getrennten Geh- und Radweg darf nur der für Radfahrende bestimmte Teil benützt werden. In Wohnstraßen und Begegnungszonen muss das Tempo dem Fußgängerverkehr angepasst werden. Gehsteige dürfen nur dann in Schrittgeschwindigkeit befahren werden, wenn die Behörde es ausnahmsweise erlaubt hat. Die Bekanntmachung einer solchen Ausnahme erfolgt über die Amtstafel. Ein eigenes Verkehrszeichen gibt es nicht. Ansonsten ist das Fahren am Gehsteig verboten. Ebenfalls nicht erlaubt ist das Befahren von Schutzwegen, um die Fahrbahn zu überqueren.
Darf man zu zweit mit dem E-Scooter fahren?
Eine zweite Person darf nicht am E-Scooter mitfahren. Es darf immer nur eine Person fahren, unabhängig von Alter oder Größe.
Müssen E-Scooter versichert sein?
E-Scooter brauchen keine Versicherung in Österreich. Abklären sollte man aber, ob der eigene Roller von einer privaten Haftpflichtversicherung mit umfasst ist (z.B. im Zusammenhang mit der Haushaltsversicherung). Das ist wichtig, falls ihr mit eurem Scooter Schäden verursacht.
Welche Ausrüstung braucht ein straßentauglicher E-Scooter?
Diese Ausrüstung brauchen E-Scooter, damit sie straßentauglich sind:
- Wirksame Bremsvorrichtung
- Weiße Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne
- Rote Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach hinten
- Gelbe Rückstrahler auf der Seite
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich weißes Licht nach vorne und rotes Rücklicht
Weitere Fragen und Antworten zum Thema E-Scooter
(Quelle: salzburg24)