Gemeinderatswahlen

20. Dezember ist Stichtag

Veröffentlicht: 14. Dezember 2018 10:55 Uhr
Das Frühjahr 2019 bringt wieder spannende politische Weichenstellungen. Während von 23. bis 26. Mai die Wahl zum Europäischen Parlament stattfindet, sind die Salzburgerinnen und Salzburger bereits am 10. März aufgerufen, ihre Gemeindevertretungen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu wählen. Kürzlich erfolgte die Wahlausschreibung. Der Stichtag wurde auf Donnerstag, 20. Dezember, festgelegt.

Dieser Stichtag ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde man wahlberechtigt ist und wo eine Wahlkarte für die Briefwahl angefordert werden muss. Stichwahlen für die Bürgermeisterwahlen finden am Sonntag, 24. März, statt.

Wer wählen darf – und wer nicht

Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind alle österreichischen Staatsbürger sowie EU-Bürger wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl, also am 10. März 2019, das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 20. Dezember 2018 in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen waren. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Auslandsösterreicher sind nicht wahlberechtigt.

Kandidatur bis 14. Jänner

Bis 14. Jänner um 13.00 Uhr haben Parteien oder andere wahlwerbende Gruppierungen Zeit, ihre Listen bzw. Vorschläge für die Bürgermeisterwahl einzubringen. In der Stadt Salzburg haben bereits alle größeren Gemeinderatsfraktionen sowie das linke Wahlbündnis KPÖ Plus ihre Kandidatenlisten beschlossen.

(SALZBURG24/APA)

(Quelle: salzburg24)

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