Dieser Stichtag ist ausschlaggebend dafür, in welcher Gemeinde man wahlberechtigt ist und wo eine Wahlkarte für die Briefwahl angefordert werden muss. Stichwahlen für die Bürgermeisterwahlen finden am Sonntag, 24. März, statt.
Wer wählen darf – und wer nicht
Bei den Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sind alle österreichischen Staatsbürger sowie EU-Bürger wahlberechtigt, die spätestens am Tag der Wahl, also am 10. März 2019, das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Stichtag 20. Dezember 2018 in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde eingetragen waren. Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Auslandsösterreicher sind nicht wahlberechtigt.
Kandidatur bis 14. Jänner
Bis 14. Jänner um 13.00 Uhr haben Parteien oder andere wahlwerbende Gruppierungen Zeit, ihre Listen bzw. Vorschläge für die Bürgermeisterwahl einzubringen. In der Stadt Salzburg haben bereits alle größeren Gemeinderatsfraktionen sowie das linke Wahlbündnis KPÖ Plus ihre Kandidatenlisten beschlossen.
(SALZBURG24/APA)
(Quelle: salzburg24)