Auf der Tauernautobahn (A10) in Salzburg werden von 4. Juli bis 7. September Abfahrtssperren für den Transitverkehr aktiviert. Diese Maßnahme gilt rund um die Uhr für alle Abfahrten von Puch (Tennengau) bis Zederhaus (Lungau) und dient zur Entlastung der Anrainergemeinden vor "Stauflüchtlingen". Trotz der abgeschlossenen Tunnelsanierungen zwischen Golling (Tennengau) und Werfen (Pongau) ist in der Sommerreisezeit aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens mit Staus zu rechnen.
Die entsprechenden Verordnungen der Bezirkshauptmannschaften Hallein, St. Johann im Pongau und Tamsweg sowie des Verkehrsministeriums treten ab Freitag in Kraft, informierte das Land Salzburg am Mittwoch. Ausgenommen von den Abfahrtsperren ist der Zielverkehr in Österreich. "Das heißt, Durchreisende nach Italien, Slowenien oder Kroatien müssen auf der Autobahn bleiben." Die Einhaltung der Verordnungen werde von einem privaten Sicherheitsdienst sowie Mitarbeitenden des Autobahnbetreibers Asfinag kontrolliert.
A10-Abfahrtssperren im Überblick
Entlang der A10 werden von 4. Juli bis 7. September folgende Abfahrten nur für den Zielverkehr Österreich möglich sein:
- Puch-Urstein
- Hallein
- Kuchl
- Golling-Abtenau
- Werfen
- Pfarrwerfen-Werfen
- Knoten Pongau
- Lammertal/Hüttau
- Eben im Pongau
- Altenmarkt im Pongau
- Flachau
- Flachauwinkl
- Zederhaus
Staus nach Abschluss von Tunnelarbeiten erwartet
Obwohl die Generalsanierung der insgesamt zehn Tunnelröhren auf dem 14 Kilometer langen Abschnitt zwischen Golling (Tennengau) und Werfen (Pongau) nach gut zwei Jahren abgeschlossen worden ist und am 26. Juni beide Fahrspuren pro Richtung für den Verkehr wieder freigegeben worden sind, rechnet man im Sommerreiseverkehr zu Spitzenreisetagen - beispielsweise Ende Juli - mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen und mit Staus. Die Menschen würden zwar kürzer, aber dafür öfter auf Urlaub fahren, sagte ein Sprecher des Landes im APA-Gespräch. Deshalb rechne man auf den Durchzugs- und Transitstrecken insgesamt mit mehr Verkehr als noch vor einigen Jahren. Die verfügbaren Navis würden den Fahrzeuglenkern Ausweichrouten und Schleichwege vorschlagen, deshalb komme es vermehrt zu Belastungen für die Anrainer. Die Navi-Systeme würden aber auf die behördlichen Beschränkungen reagieren.
Sonderregelung für Autobahnraststätten in Eben
Für die beiden Autobahnraststätten (Nord und Süd) in der Pongauer Gemeinde Eben gibt es ab 4. Juli eine besondere Regelung. Im Bereich der Gasthofsiedlung und im Bereich Gewerbegebiet "Gasthof Süd" ist es verboten, auf die angrenzenden Gemeindestraßen einzufahren. Damit soll sichergestellt werden, dass bei einem Rückstau die Fahrzeuge hier nicht abfahren. Ausgenommen ist auch hier der Zielverkehr.
Neben den Abfahrtssperren auf der A10 treten auch in Autobahn-Anrainergemeinden im Flachgau (Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim) Maßnahmen zur Vermeidung von Stauflüchtlingen in Kraft. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das Magistrat der Stadt Salzburg haben die Verkehrsbeschränkungen bereits verordnet.
(Quelle: apa)