Verbot ab 1. Jänner

Amalgamfreie Zahnfüllungen in sechs Salzburger Zentren kostenfrei

Veröffentlicht: 11. Dezember 2024 09:45 Uhr
Eine Lösung für kostenlose und amalgamfreie Zahnfüllungen scheint anzustehen: Die ÖGK bietet in Salzburg in ihren sechs Zahngesundheitszentren die Füllungen kostenfrei an, außerdem ermöglicht sie allen Zahnärzt:innen die Abrechnung mit der Kasse.
SALZBURG24 (AnGr)

Mit dem nahenden EU-weiten Verbot von Amalgamfüllungen ab dem 1. Jänner 2025 hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) nun eine Lösung angekündigt. In allen 61 Zahngesundheitszentren der Kasse sowie neun weiteren Zahnambulatorien (in Wien und dem Burgenland) sollen amalganfreie Füllungen von der Versicherung gedeckt werden, so die ÖGK in einer Aussendung am Mittwoch.

Kostenfreie Zahnfüllungen in sechs Salzburger Zentren

In Salzburg stehen den Versicherten damit insgesamt sechs Zahngesundheitszentren zur Verfügung, die ab 2025 amalgamfreie Zahnfüllungen auf Kassenkosten anbieten werden. Diese Einrichtungen befinden sich in der Stadt Salzburg, Bischofshofen, Hallein, Mittersill, Tamsweg und Zell am See.

Außerdem bietet die ÖGK allen niedergelassenen Zahnärzt:innen, die Verträge mit der Kasse haben, einen neuen Tarif an, der amalgamfreie Füllungen umfasst. Dadurch sollen diese Leistungen ebenfalls ohne zusätzliche Kosten für die Patient:innen abgerechnet werden können. Die Zahnärzt:innen erhalten in den kommenden Tagen einen Brief der ÖGK. „Im Sinne einer gemeinsamen Versorgungsverantwortung für die Patient:innen appelliert die ÖGK an ihre Vertragspartner:innen, dieser Option zuzustimmen“, so die Gesundheitskasse.

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Zuvor waren die Verhandlungen mit der Zahnärztekammer gescheitert: Die Kasse wäre bereit gewesen, 20 Prozent mehr als bisher für amalgamfreie Füllungen zu zahlen, wobei sie das relativ neue, in Kassenambulatorien erprobte weiße Material Alkasit forciert hatte. Die Zahnärztekammer hingegen wollte nur den materialtechnisch unterlegenen Glasionomerzement als für die Patient:innen gratis akzeptieren, alles andere soll aus Sicht der Standesvertretung Privatleistung sein.

(Quelle: salzburg24)

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