Salzburg

Bataillonskommandant wegen Amtsmissbrauchs zu Geldbuße verurteilt

Der Kommandant musste sich vor Gericht verantworten (Archivbild).
Veröffentlicht: 27. April 2017 16:10 Uhr
Im fortgesetzten Prozess gegen einen Bataillonskommandanten wegen Amtsmissbrauchs ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg eine Entscheidung gefallen. Im Rahmen eines Diversionsangebotes muss der geständige Angeklagte eine Geldbuße zahlen. Er hat einen Soldaten wegen dessen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nicht nach dem Verbotsgesetz angezeigt.
Jacqueline Winkler

Der Angeklagte hatte erklärt, dass er von der rechtsextremen Gesinnung des Soldaten gewusst, aber wegen großen "Arbeitsanfalles" keine Anzeige erstattet habe. In der Kompanie sei es "drunter und drüber" gegangen, es sei auch zu Raufhandel gekommen. Er habe unzählige Strafanzeigen erstattet, auch Disziplinarverfahren eingeleitet, erklärte der Beschuldigte am ersten Prozesstag am 2. August 2016 gegenüber dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Günther Nocker.

Disziplinarverfahren bewusst unterlassen

Staatsanwalt Mathias Haidinger warf dem Bataillonskommandanten vor, dass er es als Beamter des Bundesheeres und Disziplinarvorgesetzter des Soldaten bewusst unterlassen habe, entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung eine Anzeige einzubringen. Der Soldat soll in einer Kaserne und bei einem Katastropheneinsatz mehrmals mit dem Hitler-Gruß salutiert haben.

Unteroffizier nach Verbotsgesetz verurteilt

Er wurde deshalb im Dezember 2015 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten nach dem Verbotsgesetz (Paragraf 3g) nicht rechtskräftig verurteilt. Der Unteroffizier hatte bei dem Prozess in Salzburg seine Unschuld beteuert. Er meinte, die Anschuldigungen seien eine Retourkutsche von einigen seiner Kollegen gewesen.

Geldbuße von 3.500 Euro

Wenn nun der Bataillonskommandant die Geldbuße von 3.500 Euro bezahlt, ergeht der Beschluss über die Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft, die zu dem Diversionsangebot keine Erklärung abgegeben hat, kann gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde erheben. Ansonsten werde das Verfahren eingestellt, erklärte Gerichtssprecher Peter Egger. Der Kommandant ist dann nicht vorbestraft.

(APA)

(Quelle: salzburg24)

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