Die Ampelfarbe „Orange“ hat folgende Auswirkungen auf die Bildungseinrichtungen: In Kinderbetreuungseinrichtungen gelten für Eltern und Personal Maskenpflicht im Eingangsbereich sowie spezielle Regelungen bezüglich Ankunft und Abholen durch die Eltern. Den einzelnen Gruppen wird fixes Personal zugeteilt, eine Vermischung der Gruppen soll vermieden werden. Externe Personen dürfen nicht in das Gebäude. In Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Polytechnischen Schulen und Sonderschulen gibt es keine Schulveranstaltungen, keine schulfremden Personen im Gebäude und kein Singen in geschlossenen Räumen. Die AHS-Oberstufen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen und Berufsschulen stellen um auf Distance Learning. Schulautonom ist Unterricht in kleineren Gruppen möglich.
(Quelle: salzburg24)